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Grundig-Prozess: Wiener Straflandesgericht stellt sich hinter Kathrein

Als "Freispruch erster Klasse" bezeichnete der Rosenheimer Unternehmer Prof. Dr. Dr. h.c. Anton Kathrein das Urteil am Wiener Straflandesgericht. Sieben Jahre nach der Pleite des Grundig-Konzerns war gegen die früheren Manager der deutschen Mutterfirma der Prozess eröffnet worden.

Die Anklage legte dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans-Peter Kohlhammer, den Ex-Vorstandsmitgliedern Werner Saalfrank und Günther Moissl sowie dem Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Kathrein betrügerische Krida zur Last. Die Angeklagten bekannten sich von Anfang an nicht schuldig. Laut Verteidiger Manfred Ainedter, David Christian Bauer (DLA Piper) und Jörg Zehetner (KWR) hatten sie sich in Wahrheit bemüht, das Traditionsunternehmen Grundig durch die ihnen zur Last gelegten Handlungen zu retten! Jetzt ist das Verfahren rechtskräftig mit einem glatten Freispruch für die Angeklagten zu Ende gegangen. In Kenntnis einer angeblichen "Zahlungsunfähigkeit" der Grundig Austria GmbH sollen die Angeklagten als sogenannte "faktische Geschäftsführer" der Österreich-Tochter nach dem 26. Februar 2003 "unbesicherte" Warenlieferungen im Wert von 34,93 Mio. Euro und Leistungserbringungen von 3,65 Mio. Euro von der Grundig Austria GmbH an Unternehmen des Grundig-Konzerns veranlasst haben. Laut Anklage soll so Vermögen entzogen und dadurch die Befriedigung der Gläubiger neben zahlreichen Lieferanten und vor allem der Bank Austria-Creditanstalt und der Gebietskrankenkasse vereitelt oder geschmälert worden sein. Im Rahmen einer Spaltung der österreichischen Tochtergesellschaft solle, so die Anklagebehörde, bei angeblich bestehender "Zahlungsunfähigkeit" der Grundig AG Eigenkapital in Höhe von 42,9 Mio. Euro in eine neugegründete Gesellschaft gesteckt und diese Gesellschaft auf die Grundig AG "verschmelzend umgewandelt" worden sein. Unter dem Vorsitz von Karin Burtscher kam der Wiener Schöffensenat nach einem umfassenden Beweisverfahren zum Ergebnis, dass die Manager die Vorwürfe in keiner Weise erfüllt hätten. Auch kaufmännisch konnten ihnen keine Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden. ----- Anmerkung: Im österreichischen Strafgesetzbuch ist betrügerische Krida ein Strafbestand, der die Befriedigung eines Gläubigers durch die Verheimlichung oder Verringerung des eigenen Vermögens vereitelt oder schmälert. Die Schädigung eines einzigen Gläubigers reicht zur Anklageerhebung aus. Das deutsche Strafrecht kennt ähnliche Vorschriften im Bankrott, bei der Gläubigerbegünstigung und der Vereitelung der Zwangsvollstreckung. Wie das Gericht entschied, war allerdings weder der objektive Tatbestand (Gläubigerschädigung) noch der subjektive Tatbestand (Vorsatz) erfüllt.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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