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ZVEI: Keine Ausweitung der Stoffverbote für Elektroprodukte

Am 2. Juni 2010 wird der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über ein umfangreiches Änderungspaket zur Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) abstimmen.

Wesentliche Neuerung ist die Ausdehnung der Stoffverbote auf nahezu alle Elektroprodukte. Bisher sind vor allem Hausgeräte, Consumer Electronics und Produkte der Informations- und Telekommunikationstechnik betroffen, künftig kämen alle Produkte der technischen Infrastruktur und des Industrieanlagenbaus hinzu. „Es ist möglich, beispielsweise bei Mobiltelefonen und Computern bromierte Flammschutzmittel oder PVC zu ersetzen. Solche Lösungen sind jedoch nicht unmittelbar auf industrielle Fertigungen, auf Schiffselektronik oder ein Energieversorgungsnetz zu übertragen“, gibt Dr. Oliver Blank, Leiter European Affairs des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Brüssel zu bedenken „Der ZVEI tritt deshalb dafür ein, dass installierte Anlagen und industrielle Produktionsmaschinen von der zukünftigen RoHS-Richtlinie ausgenommen werden.“ EU-Parlament und Rat arbeiten zur Zeit an der Neufassung der RoHS-Richtlinie, die derzeit sechs umweltgefährdende Stoffe in bestimmten Elektroprodukten verbietet. Die umweltpolitische Absicht, die umwelt-gefährdenden Stoffe aus dem Abfallstrom der Hausmüllentsorgung zu entfernen und letztlich von den Deponien fernzuhalten, sei im Bereich der infrastrukturellen Anlagen nicht relevant, so Blank. Diese werden nach Ende der Nutzungsdauer nicht in einer Mülltonne entsorgt. Vielmehr gibt es gut organisierte Demontage- und Entsorgungswege. Produktlebensdauern von 30 bis 40 Jahren sind auch bei Einsatz in rauhesten Umgebungsbedingungen keine Seltenheit. Das zwingt besonders im Hinblick auf hohe Sicherheitsanforderungen zum Einsatz bestimmter langlebiger Materialien. Damit entsteht nach ZVEI-Auffassung ein Widerspruch innerhalb der EU-Gesetzgebung, die einerseits durch hohe Sicherheitsanforderungen letztlich den Einsatz bestimmter Stoffe erfordert, diese dann aber aus Umweltschutzgründen wieder verbieten will. „Das seit Jahren erklärte EU-Ziel einer ‘besseren Regulierung‘ wird damit jedenfalls nicht erfüllt“, so Dr. Oliver Blank.

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