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Leiterplatten |

Aspocomp zahlt an ehemalige Mitarbeiter in Frankreich

Ein französisches Berufungsgericht hat entschieden, dass der Leiterplatten-Hersteller Aspocomp seinen ehemaligen Mitarbeitern in Frankreich eine Entschädigung zahlen muss.

Das Berufungsgericht in Rouen ändert die Entscheidung des Arbeitsgerichtes in Evreux von Januar 2009 nicht. Demnach muss das Unternehmen den 13 ehemaligen Mitarbeitern seiner französischen Tochtergesellschaft Aspocomp S.A.S. eine Entschädigung zahlen—EUR 527’000 einschließlich Zinsen. Aspocomp Group wurde über die Entscheidung noch nicht offiziell unterrichtet, heißt es beim Unternehmen. Das Unternehmen behält es sich vor weitere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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