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EC genehmigt Investitionsbeihilfe von €54,5 Mio. für Dell-Werk in Łódź, Polen

In Anwendung der Beihilfevorschriften des EG-Vertrags hat die Europäische Kommission Regionalbeihilfen von 54,5 Mio. EUR genehmigt, die die polnischen Behörden Dell Products Poland für die Errichtung einer Produktionsstätte in Łódź (Polen) gewähren wollen.

Im Dezember 2008 leitete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren ein, da sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Beihilfe mit den Vorgaben für staatliche Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben hatte. Nach eingehender Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Investitionsvorhaben einen wesentlichen Beitrag zu einer ausgewogenen regionalen Entwicklung in der Region Łódź leisten wird und dass diese Vorteile etwaige negative Rückwirkungen der Beihilfe auf Wettbewerb und Handel überwiegen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Unsere Bewertung zeigt, dass der Beitrag des Projekts zur regionalen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in einer benachteiligten Region Polens etwaige negative Rückwirkungen aufwiegt. Für Fälle wie diesen, in denen das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung sehr hoch sein könnte und in denen auf Arbeitsplatzverluste in anderen Mitgliedstaaten hingewiesen worden ist, müssen wir eine detaillierte wirtschaftliche Analyse des Marktes und der Auswirkung der Beihilfe durchführen, bevor eine Entscheidung getroffen wird." Dell Products Poland Sp.z o.o., eine Tochtergesellschaft des amerikanischen Unternehmens Dell Inc., hat eine Produktionsstätte für Desktops, Notebooks und Server errichtet, durch die in der Region Łódź voraussichtlich bis zu 3 000 direkte Arbeitsplätze entstehen werden. Bei der Berechnung des Beihilfebetrags können Investitionskosten in Höhe von 189,58 Mio. EUR berücksichtigt werden, so dass sich der geplante Beihilfebetrag auf 54,5 Mio. EUR beläuft. Die Produktionsstätte wurde im Januar 2008 eröffnet und beschäftigt derzeit 1 700 Personen. Was die negativen Auswirkungen der Beihilfe anbelangt, ermittelte die Kommission, dass die Beihilfe nicht zur Verdrängung von Wettbewerbern oder zum Aufbau beträchtlicher Produktionskapazitäten in einem schrumpfenden Markt (Desktops) führt, da nachgewiesen wurde, dass das Werk unabhängig von der Beihilfe auf jeden Fall gebaut worden wäre, wenn auch an einem anderen Standort. Aus demselben Grund befand die Kommission auch, dass Arbeitsplatzverluste an anderen Standorten in der EU - wie die Arbeitsplatzverluste aufgrund von Dells Entscheidung, seine Produktionsstätte in Irland zu schließen - nicht aus der von den polnischen Behörden bewilligten Beihilfe resultieren.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-1
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