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RoHS |

EBFRIP fordert einheitlichen Ansatz bei Chemikalienbewertung im RoHS-Vorschlag

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) veröffentlicht.

Interessanterweise wurden der im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthaltenen Liste der eingeschränkt zu verwendenden Stoffe keine neuen Substanzen hinzugefügt. Der Vorschlag, welcher voraussichtlich Ende 2011 in Kraft treten wird, verbindet die zukünftige Bewertung der Substanzen unter RoHS mit den Grundsätzen der EU-Chemikalienpolitik, auch bekannt als REACH. Dennoch gelingt es der EU-Kommission mit dem Richtlinienvorschlag nicht, wissenschaftliche und regulative Einheitlichkeit zu erreichen. Der Vorschlag widerspricht insbesondere der eigenen Chemikalienpolitik der EU, da zum Beispiel die Verwendung des Flammschutzmittels Deca-BDE beschränkt wurde, obwohl laut EU-Risikobewertung keine Notwendigkeit für eine Beschränkung besteht. Darüber hinaus hat sich die EU-Kommission dazu entschieden, den weitreichenden Forderungen der Industrie nach der Verabschiedung eines einzigen Verfahrens zur Evaluation von Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten nicht nachzukommen. Durch ihre Untätigkeit hat die EU-Kommission die Möglichkeit verpasst, sicherzustellen, dass die Regelungen der EU in Bezug auf elektrische und elektronische Geräte wissenschaftlich fundiert sind und mögliche Benachteiligungen nach den Handelsgesetzen vermieden werden. EBFRIP geht davon aus, dass sich das Europäische Parlament und der Ministerrat während ihrer Erörterung des Kommissionsvorschlags in 2009 bis 2010 dieser Unstimmigkeit annehmen werden. Hintergrund: Nach 10-jähriger Evaluation, einschließlich einer Überprüfung von mehr als 1.000 Studien, hat die Europäische Risikobewertung keine Beschränkungen für die Vermarktung und Nutzung von Deca-BDE in Elektro- und Elektronikgeräten festgesetzt. Die Ergebnisse der Risikobewertung wurden im Mai 2008 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Deca-BDE war bereits in 2005 aufgrund der damaligen Ergebnisse der EU-Risikobewertung von der RoHS-Richtlinie ausgenommen worden. Im April 2008 hat der Europäische Gerichtshof diese Ausnahme jedoch aufgrund eines unzulässigen Vorgehens der EU-Kommission aufgehoben. Bildquelle: CM

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