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Elektronikproduktion |

Continental: Einigung mit Schaeffler

Continental hat eine weitreichende Inves­torenvereinbarung mit Schaeffler abgeschlossen. Damit wird der Streit bezüglich einer Über­nahme durch das Familienunternehmens beigelegt.

Als Garant für die Wah­rung der Interessen aller Stakeholder der Continental wurde Herr Bundeskanzler a.D. Dr. Gerhard Schröder gewonnen. Nach der harten Arbeit der vergangenen Wochen hat Continental ein akzeptables Gesamt­paket erreicht. Es enthält mit dem verbesserten Angebotspreis und dem zugesagten Nach­teilsausgleich eine spürbar höhere Gegenleistung. Die Vereinbarung schafft außerdem Klar­heit über zukünftige Verhältnisse: Die Continental bleibt für ihre Kunden ein langfristig her­vorragend aufgestellter Partner. Die Continental-Mitarbeiter behalten ihre verlässliche Ori­entierung innerhalb des in den vergangenen Jahren entwickelten klaren Zukunftskonzepts. In der unbefristeten Vereinbarung, die frühestens im Frühjahr 2014 gekündigt werden kann, wurden umfangreiche Regelungen zum Schutz der Interessen der Continental sowie ih­rer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden getroffen. Schaeffler verpflichtet sich, den An­gebotspreis von €70,12 auf €75,00 je Continental-Aktie zu erhöhen. Dies entspricht einem zusätzlichen Betrag von rund €800 Mio für die Aktionäre bzw. einer Prämie von 39% gegenüber dem Aktienkurs der Continental unmittelbar vor Bekanntwerden der Übernahmeabsicht, 20% gegenüber dem Monats-Durchschnittskurs und 8% gegenüber dem 3-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntwerden der Übernahmeabsicht. Die Aktionäre haben voraussichtlich bis zum 16. September 2008 Gelegenheit, über die Annahme des verbesserten Angebots zu entscheiden. Darüber hinaus sagt Schaeffler verbindlich zu, das Engagement bei der Continental in­nerhalb der nächsten vier Jahre auf eine Minderheitsbeteiligung von bis zu 49,99% zu beschränken. Schaeffler wird die bisherige Strategie und Geschäftspolitik des Vorstands unter Beibehaltung des bisherigen Markt- und Markenauftritts unterstützen und keine Ver­käufe oder sonstige wesentliche Strukturmaßnahmen verlangen. Weiterer wesentlicher Punkt der Vereinbarung zum Schutz der Interessen der Continental ist die Verpflichtung von Schaeffler, etwaige negative Effekte im Falle eines so genann­ten Change of Control im Zusammenhang mit bestehenden Finanzierungsverträgen der Continental sowie die aus der Schaeffler-Beteiligung resultierenden steuerlichen Nachteile bis zu einer Höhe von insgesamt €522 Mio auszugleichen. Schaeffler hat außerdem die Verpflichtung übernommen, bei einer etwaigen Weiter­veräußerung von Aktienpaketen ihrer Minderheitsbeteiligung innerhalb der nächsten vier Jahre einem gegebenenfalls von dem Garanten benannten Käufer den Vorzug zu geben, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Continental und der Schaeffler steht. Gegen den Willen der Continental wird es auch keine Veränderungen in Bezug auf die Un­ternehmensform, den Sitz, die Konzernzentrale und die Geschäftsbereiche, die Börsenno­tierung oder eine Änderung der Dividendenpolitik oder eine Erhöhung des Verschuldungs­grades geben. Zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer wird die Schaeffler ohne Zustimmung des Vorstands keinerlei Maßnahmen treffen oder unterstützen, die auf eine Änderung von Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen oder auf eine Abschaffung der paritätischen Mitbestimmung abzielen. Schaeffler verpflichtet sich weiter, die nach anwendbaren Rechtsvorschriften, Vereinbarungen, Regelungen und Verträgen bei Continental bestehenden Rechte der Mitarbeiter, Betriebsräte und Gewerkschaften zu respektieren. Unverzüglich nach Vollzug des Übernahmeangebots werden die beiden Vertragspartner be­ginnen, gemeinsam Möglichkeiten strategischer Kooperationsprojekte zwischen der Schaeffler Gruppe und dem Continental-Konzern insbesondere im Bereich Powertrain nach dem Grundsatz eines gleichberechtigten Miteinanders zweier leistungsfähiger und unabhän­giger Unternehmensgruppen zu prüfen. Herr Bundeskanzler a.D. Dr. Gerhard Schröder als Garant ist zur Wahrung der Interessen von Continental, ihrer Aktionäre, Arbeitnehmer und sonstigen Stakeholder berechtigt und ermächtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen von Schaeffler jederzeit gerichtlich und außer­gerichtlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang kann er von Schaeffler Auskunft über den Stand der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Investorenvereinbarung verlan­gen. Nach der von beiden Seiten entschlossen geführten Auseinandersetzung erwartet Conti­nental auf Grundlage der gemeinsam intensiv erarbeiteten Investorenvereinbarung in Zu­kunft eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Schaeffler Gruppe. Das gemeinsame Inte­resse liegt darin, den Wert der Continental nachhaltig und langfristig zu steigern, das Unter­nehmen mit aller Energie weiter zu entwickeln sowie die Innovationskraft beständig zu stär­ken – im Interesse aller Stakeholder der Continental.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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