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Mania: Verlust des hälftigen Grundkapitals

Der Vorstand der Firma geht im Zuge der Aufstellung der Jahresbilanz nach HGB für das Geschäftsjahr 2007 aufgrund vorläufiger Berechnungen davon aus, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Hintergrund ist im Wesentlichen die nachhaltig unbefriedigende Entwicklung im Geschäftsbereich Produktionssysteme, die zu deutlich verringerten Ertragsaussichten der diesem Geschäftsbereich zugerechneten Finanzanlagen geführt hat. Der Vorstand geht daher davon aus, dass die daraus resultierenden Wertberichtigungen auf Beteiligungsbuchwerte und Ausleihungen an Tochtergesellschaften zu diesem Verlust führen. Unbeschadet laufender Gespräche mit Dritten zur Beseitigung dieser Krise, wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der er den Verlust anzeigen sowie über mögliche Sanierungs­maßnahmen berichten wird. Der Termin der Hauptversammlung wird mit der Einladungsbekanntmachung veröffentlicht. Das Bild ist nicht Teil des Artikels.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-2
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