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Allgemein |

Produktegesetz EBPG tritt in Kraft

Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Energy using Products (EUP) – Richtlinie (2005/32/EU, Ökodesignrichtlinie) der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um.

Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz wird noch im März 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtsgültig. Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung koordiniert die Umsetzung der europäischen Ökodesign-Richtlinie in Deutschland. Energiebetriebene Produkte sind Produkte, für deren Nutzung Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbaren Energiequellen zugeführt werden muss. Dies gilt für alle Phasen des Lebenszyklus eines Produkts, also für Produktion, Gebrauch und als Abfall. Ziel des Energiebetriebene Produktegesetzes EBPG ist es, Hersteller und Verbraucher bezüglich Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu sensibilisieren. Das EBPG ist somit auch ein Baustein zum Klimaschutz. „Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am effizientesten verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen. Das EBPG und die zugrunde liegende Europäische Ökodesign-Richtlinie schaffen dafür europaweit die Voraussetzung“, so Prof. Dr. Manfred Hennecke, Präsident der BAM. Die BAM erhält eine wichtige neue Aufgabe: Sie ist nach dem Gesetz beauftragte Stelle. Als Schnittstelle zwischen EU-Kommission, Bundesregierung und betroffenen Herstellern und Verbänden koordiniert sie die Umsetzung dieser Europäischen Richtlinie (2005/32/EG) in deutsches Recht. Verbunden mit ihrer neuen Aufgabe entsendet die BAM einen Experten, der die Bundesregierung in dem von der EU eingerichteten Konsultationsforum vertritt. Hier werden die Mitgliedsstaaten und betroffenen Verbände zu den geplanten Ökodesign-Anforderungen gehört. Nach Beratungen in diesem Forum werden konkrete Durchführungsmaßnahmen von der EU erlassen, mit denen Anforderungen an die Gestaltung und insbesondere an den Energieverbrauch bei der Nutzung der Produkte festgelegt werden. Zur Vorbereitung der deutschen Position für das Konsultationsforum beruft die BAM einen Beraterkreis aus Vertretern der Wirtschaft, der Umwelt- und Verbraucherverbände und der beteiligten Ministerien sowie unabhängigen Fachleuten ein. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und der deutschen Energieagentur (dena) erarbeitet die BAM die deutschen Stellungnahmen zu geplanten Durchführungsmaßnahmen und leitet diese über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an die Europäische Kommission weiter. Die BAM informiert die Öffentlichkeit über die aktuellen Entwicklungen der Ökodesign-Anforderungen. Zielgruppe sind vor allem kleine Unternehmen, die keine eigene Vertretung in Brüssel unterhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.ebpg.bam.de.

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