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ZVEI begrüßt EU-Gesetzespaket zur Vermarktung von Produkten

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung ein Paket mit EU-einheitlichen Vorschriften für die Vermarktung von Produkten, das sogenannte ‚Goods Package’, beschlossen.

Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie begrüßt diese für den gesamten europäischen Binnenmarkt und für nahezu alle Produktarten klare, harmonisierte Rechtslage. Damit wird ein einheitliches Vorgehen speziell bei unsicheren Produkten erleichtert. „Besonders zu befürworten sind die Vorgaben für eine schlagkräftige und koordinierte Marktüberwachung“, erklärt Haimo Huhle, Leiter der ZVEI-Abteilung Technisches Recht und Standardisierung. Bisher war das Vorgehen gegen unsichere Produkte auf dem Markt weitgehend in das Belieben der Mitgliedstaaten gestellt. Zu viele Schlupflöcher für schwarze Schafe waren die Folge. „Allerdings sind nun die Mitgliedstaaten gefordert, die neue EU-Verordnung auch in konkretes Handeln umzusetzen. Nur dann führt sie auch zum Erfolg“, betont Huhle. Als weiteres wichtiges Element des Vorschriftenpakets begrüßt der ZVEI die Harmonisierung der Akkreditierung als Grundlage für die Zertifizierung und Zulassung von Produkten. Vertrauenswürdige Zertifikate und Laborprüfberichte spielen bei der Vermarktung sowohl in Europa als auch auf dem Weltmarkt eine wichtige Rolle. Mit den EU-weit harmonisierten Regeln, die auch auf außereuropäische Gegebenheiten Rücksicht nehmen, wird nun die Grundlage für einen leichteren Marktzugang geschaffen. Im Vorfeld der Gesetzgebung hatte sich der ZVEI besonders dafür ausgesprochen, dass die eingeführte CE-Kennzeichnung auf Produkten weiterhin die einzige Kennzeichnung für die Marktzulassung eines Produktes in Europa bleibt. Bestrebungen, zusätzlich ein weiteres gesetzliches Sicherheitszeichen zu schaffen, hält der ZVEI nicht für zielführend. Er begrüßt, dass sich das EU-Parlament dieser Sicht angeschlossen hat. Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis klarer Regeln für Produktsicherheit und Verbraucherschutz als einziges gesetzliches Zeichen auf Produkten vorgesehen. Der Beschluss des EU-Parlaments enthält viele Punkte, die für den Markt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie Verbesserungen darstellen. „Wirksam werden sie jedoch nur, wenn die Mitgliedstaaten sie im Rat der Europäischen Union annehmen und – noch viel wichtiger – sie über ihre nationalen Behörden auch durchsetzen“, unterstreicht Huhle.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-2
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