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EU verschiebt Umsetzung der EMF-Richtlinie

Der ZVEI begrüßt die vor wenigen Tagen vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossene Verschiebung der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/40/EG über elektromagnetische Felder. „Wir haben jetzt die Zeit, eine gründliche Folgenbewertung dieser Richtlinie vorzunehmen und notwendige Änderungen anzustoßen“, sagt Dr. Horst Gerlach, Mitglied der ZVEI-Geschäftsführung.

Eigentlich ist eine derartige Folgenabschätzung heute für EU-Richtlinien vorgeschrieben. „Für diese Richtlinie ist sie wegen der langen Beratungszeit aber unterblieben“, so Gerlach. Die sogenannte „EMF-Richtlinie“ zum Schutz von Arbeitnehmern vor elektromagnetischen Feldern hat in ihrer aktuellen Form in verschiedenen Bereichen unbeabsichtigte, negative Auswirkungen. So wird die Richtlinie den Einsatz von Magnetresonanz-Tomographen (MRT) in der medizinischen Diagnostik stark behindern. MRT-Geräte erzeugen mittels starker Magnetfelder ohne Röntgenstrahlung dreidimensionale Bilder aus dem Inneren des menschlichen Körpers. Vor allem medizinisches Bedienpersonal und Servicetechniker könnten sich nach den vorgesehenen Vorschriften der Richtlinie nur noch eingeschränkt in der Nähe der Geräte aufhalten. Ihre Arbeit wäre damit stark behindert. Sogar die Nähe des Arztes zum Patienten während der Untersuchung wäre eingeschränkt. Ebenfalls betroffen seien Industriebereiche, die mit hohen Stromstärken oder starken Elektromotoren arbeiten. Dazu gehören z.B. Elektrostahlwerke und industrielle Schweißanlagen. Die Richtlinie sieht zum Schutz der Arbeitnehmer starre Grenzwerte für die Magnetfelder vor, denen Arbeitnehmer ausgesetzt werden können. Die Einhaltung der Grenzwerte kann aber nicht direkt gemessen werden. Darüber hinaus fehlt ein wissenschaftlicher Beleg, dass elektromagnetische Felder überhaupt zu gesundheitlichen Auswirkungen führen. Bei rund 500 Millionen Untersuchungen mit MRT-Geräten, die weltweit bisher durchgeführt worden sind, sind die vermuteten gesundheitlichen Auswirkungen nie beobachtet worden. Durch den jetzt verabschiedeten Beschluss des Europäischen Parlaments und die bevorstehende Annahme durch den Europäischen Rat wird die Umsetzung der Richtlinie vier Jahre später erforderlich. Die Europäische Kommission wird zusätzliche wissenschaftliche Untersuchungen berücksichtigen und Vorschläge für eine sachgerechte Umsetzung der Richtlinie vorlegen. Gerlach: “Wir fordern eine sachgerechte Korrektur der in der Richtlinie verankerten Grenzwerte, damit Arbeitsschutz branchenübergreifend verwirklicht wird, ohne gleichzeitig Entwicklung und Anwendung von Hochtechnologien unverhältnismäßig einzuschränken.“ Der ZVEI werde sich gegenüber den zuständigen Ministerien in Deutschland sogar für eine Ausnahme von Medizinprodukten von der Richtlinie einsetzen. Darüber hinaus werde der ZVEI gemeinsam mit seinen Partnern im Brüsseler European Center of the Electronics Industry die Interessen der betroffenen Branchen gegenüber allen beteiligten europäischen Institutionen vertreten.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
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