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VARTA kündigt finanzielle Neuaufstellung an

Die VARTA AG hat entschieden, kurzfristig beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz anzuzeigen. Hintergrund der geplanten Anzeige sind die konstruktiv verlaufenden Verhandlungen mit Finanzgläubigern und möglichen Investoren über ein Restrukturierungsvorhaben.

Unter den möglichen neuen Investoren sind unter anderem eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft DDr. Tojner kontrollierte Gesellschaft, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sowie weitere interessierte Parteien, mit denen unterschiedliche Vorschläge diskutiert werden. Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, zügig zu einer Einigung hinsichtlich einem der diskutierten Vorschläge zu kommen und entsprechende Vereinbarungen mit den relevanten Parteien abschließen und einen Restrukturierungsplan zur Abstimmung stellen zu können, heißt es in einer Pressemitteilung. 

Derzeit liegen der Gesellschaft zwei unterschiedliche Vorschläge für eine finanzielle Restrukturierung vor. Ziel beider Vorschläge für ein Restrukturierungsvorhaben ist die Bereitstellung von Liquidität - entweder als Fremdkapital oder als Kombination von Fremd- und Eigenkapital, nach aktueller Einschätzung in Größenordnung eines hohen zweistelligen Millionen Euro-Betrags - für die Finanzierung operativer Restrukturierungsmaßnahmen, eine signifikante Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft und eine damit einhergehende Verbesserung der Eigenkapitalquote. 

Beide Vorschläge sehen eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro verbunden mit einer anschließenden Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss und unter Ausgabe neuer Aktien vor. Dies würde zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre aus der Gesellschaft und zu einem Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der VARTA AG führen. Zudem ist jeweils ein erheblicher Schuldenschnitt in Bezug auf bestimmte Gläubigergruppen sowie die Stundung von verbleibenden Forderungen vorgesehen. 

Da nicht überwiegend wahrscheinlich sei, dass die im Restrukturierungsvorhaben jeweils vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75 Prozent des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden, soll das Restrukturierungsvorhaben unter Anwendung des StaRUG umgesetzt werden. 

Da ohne Umsetzung der Restrukturierungsvorhaben Verluste entstünden, die das Grundkapital der VARTA AG aufbrauchen, will der Vorstand der VARTA AG kurzfristig eine Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen. 

Die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses der VARTA AG würden erst wieder möglich sein, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist. Daher wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 verzögern und kann erst frühestens in der zweiten Augusthälfte 2024 erfolgen.


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