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© Mynaric
Elektronikproduktion |

Mynaric aktualisiert die Prognose für 2023

Mynaric hat eine Aktualisierung der Prognose für das Gesamtjahr 2023 bekannt gegeben. Das Unternehmen erwartet für optische Kommunikationsterminals nun einen Auftragsbestand von mehr als 500 Einheiten bis Ende 2023, basierend auf dem momentanen Auftragsbestand, verglichen mit der zuvor kommunizierten Prognose eines deutlichen Anstiegs im Vergleich zu den 256 Einheiten, die zum Jahresende 2022 gemeldet wurden.

Die Prognose werde durch neue Vertragsabschlüsse im Laufe des Jahres 2023 mit mehreren Kunden sowohl im Regierungs- als auch im kommerziellen Markt sowie die Verzögerung der Auslieferung von bereits im Auftragsbestand enthaltenen Terminals erhöht, schreibt Mynaric in einer Mitteilung.

Das Unternehmen erwartet nun für das Gesamtjahr 2023 Cash-In aus Kundenverträgen von mehr als 30 Millionen Euro, verglichen mit der zuvor kommunizierten Prognose eines deutlichen Anstiegs im Vergleich zu den 18,3 Millionen Euro, die für das Geschäftsjahr 2022 für Cash-In aus Kundenverträgen gemeldet wurden. Die Prognose werde durch neue Vertragsabschlüsse und das Erreichen von Meilensteinen aus bestehenden Verträgen im Jahr 2023 erhöht.

Das Unternehmen erwartet nun, dass der IFRS-15-Umsatz für das Gesamtjahr 2023 in etwa auf dem gleichen Niveau wie der Umsatz des Jahres 2022 in Höhe von 4,4 Millionen Euro liegen wird, verglichen mit der früheren Prognose eines deutlichen Anstiegs. Die Senkung der Prognose sei auf die Verzögerung der Produktion von CONDOR Mk3 zurückzuführen, die ursprünglich im vierten Quartal 2023 beginnen sollte. Serienproduktionsbeginn und Auslieferung der Terminals werden nun für Q1 2024 erwartet.

Das Unternehmen erwartet, dass der Betriebsverlust für das Gesamtjahr 2023 in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr liegen wird, verglichen mit der früheren Prognose eines moderaten Rückgangs des Betriebsverlustes von 73,8 Millionen Euro, welcher für das Gesamtjahr 2022 gemeldet wurde. Die Prognosenanpassung sei hauptsächlich auf Abschreibungen im Zusammenhang mit Produkten der ersten Generation zurückzuführen.


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2024.07.23 01:29 V22.5.13-1