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© Verkor
Elektronikproduktion |

EU-Kommission genehmigt französische Beihilfemaßnahme

Die Europäische Kommission hat eine mit 659 Millionen Euro ausgestattete französische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, mit der Verkor bei der Erforschung und Entwicklung neuer Herstellungsverfahren für Lithium-Ionen-Batterien für Elektrofahrzeuge unterstützt werden soll. Die Maßnahme werde zur Verwirklichung der strategischen Ziele des europäischen Grünen Deals und der EU-Batteriestrategie beitragen, heißt es von der Europäischen Kommission.

Frankreich hat seinen Plan bei der Kommission angemeldet, das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Verkor zu unterstützen, in dessen Rahmen innovative industrielle Herstellungsverfahren für leistungsfähige Lithium-Ionen-Batteriezellen und -module entwickelt werden. Im Rahmen der Maßnahme wird die Beihilfe in Form eines direkten Zuschusses von bis zu 659 Millionen Euro gewährt, der das FuE-Vorhaben bis Ende 2026 abdecken soll.

Das FuE-Vorhaben von Verkor werde sich auf die Automatisierung der Elektrodenherstellung und Batterieformation durch Digitalisierung der Verfahren konzentrieren, außerdem auf die Verbesserung der Recyclingtechniken, Rückgewinnung von Materialien und die Entwicklung einer innovativen Pilotproduktionslinie, die den Weg für die großmaßstäbliche Batterieherstellung ebnen soll.

„Diese mit 659 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme ermöglicht es Frankreich, das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Verkor zu innovativen Herstellungsverfahren für Lithium-Ionen-Batterien zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird. Dies ist ein weiteres Projekt, das zur Förderung einer innovativen Batterie-Wertschöpfungskette für Elektrofahrzeuge in Europa beitragen wird“, sagt EU-Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik.

Verkor hat sich verpflichtet, das im Rahmen des Vorhabens erworbene technische Know-how aktiv an die Industrie und die Wissenschaft weiterzugeben.


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2024.07.23 01:29 V22.5.13-2