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© Max Automation
Elektronikproduktion |

OLG Düsseldorf bestellt Sonderprüfer bei MAX Automation

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat durch Beschluss vom gestrigen Tag die Beschwerde der MAX Automation SE gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2022 zurückgewiesen und damit die gerichtliche Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zum Sonderprüfer bestätigt.

Als Sonderprüfer werde Dr. Lars Franken aus Essen eingesetzt, heißt es in einer Mitteilung von MAX Automation. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Die MAX Automation SE werde selbstverständlich vertrauensvoll mit dem Sonderprüfer zusammenarbeiten, heißt es in der Mitteilung weiter.


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