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© Infineon Technologies AG (nur zu Illustrationszwecken)
Elektronikproduktion |

Chip-Gesetz: Europäischer Rat legt Standpunkt fest

Der Europäische Rat hat Stellung zur vorgeschlagenen Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems, auch bekannt als „Chip-Gesetz“, bezogen. Mit dem Chip-Gesetz werde der derzeitige Mangel an Halbleitern in Europa angegangen, heißt es in einer Pressemitteilung des Rats.

Mit dem Chip-Gesetz will die EU ihren weltweiten Marktanteil bei Halbleitern bis 2030 von 10 Prozent auf mindestens 20 Prozent verdoppeln, um die künftige technologische Souveränität der EU zu gewährleisten. Die EU müsse ihre übermäßige Abhängigkeit von den Weltmarktführern bei Halbleitern in Asien und den USA verringern und mit dem Chip-Gesetz nehme sie dies selbst in die Hand.

Mit dem Chip-Gesetz werden 43 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert, wobei der Schwerpunkt auf drei Säulen liegt: Die Initiative „Chips für Europa“, die den Aufbau technologischer Kapazitäten und damit verbundener Forschung und Innovation unterstützt, ein neuer Rahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Resilienz durch Anreize für mehr Investitionen und ein Mechanismus zur Überwachung der Halbleiter-Lieferkette und zur Koordinierung von Maßnahmen in Krisensituationen.

Das Chip-Gesetz der Kommission sieht vor, dass 3,3 Milliarden Euro der Gesamtsumme der ersten Säule der Initiative „Chips für Europa“ gewidmet werden. 


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