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Schweizer Electronic schließt Patentübertragungsvertrag

Die Schweizer Electronic AG und deren Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co. Ltd. mit Sitz im chinesischen Jiangsu (SEC) haben einen Einbringungs- und Patentübertragungsvertrag geschlossen. Nach dem Vertrag bringt die Schweizer Electronic AG das von ihr noch in die SEC einzubringende Stammkapital in Höhe von 15,2 Millionen Euro in Form von Patenten im Wege der Sacheinlage in die SEC ein.

In dem Einbringungs- und Patentübertragungsvertrag überträgt die Schweizer Electronic AG alle Rechte an einem chinesischen Patent an die SEC und bringt die Patentrechte im Wege der Sacheinlage in Erfüllung ihrer Einlageverpflichtung in das Stammkapital der SEC ein. Dementsprechend wird für die Übertragung und Abtretung der Patentrechte kein Kaufpreis oder sonstiges Entgelt von der SEC an die Schweizer Electronic AG gezahlt.

Der Vollzug der Übertragung und Einbringung der Patentrechte wird erfolgen, sobald alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen der China National Intellectual Property Administration von der chinesischen Behörde erteilt und der SEC zugestellt worden sind. Nach Vollzug der Übertragung und Einbringung wird allein die SEC für die Aufrechterhaltung, Erneuerung und Durchsetzung der Patentrechte verantwortlich sein.


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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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