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© Pixabay
Elektronikproduktion |

Einigung über gemeinsames Ladegerät

Von Mobiltelefonen bis hin zu Digitalkameras können Verbraucher bald ein einziges Ladegerät für alle ihre tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Bis Herbst 2024 wird USB Typ-C der gemeinsame Ladeanschluss für alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras in der EU sein. Darauf haben sich die Unterhändler des Parlaments und des Rates geeinigt.

Mit der vorläufigen Einigung über die geänderte Funkanlagenrichtlinie wird eine einheitliche Ladelösung für bestimmte elektronische Geräte eingeführt. Diese Rechtsvorschrift ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, Produkte in der EU nachhaltiger zu gestalten, den Elektroschrott zu reduzieren und das Leben der Verbraucher zu erleichtern.

Nach den neuen Vorschriften benötigen die Verbraucher nicht mehr bei jedem Kauf eines neuen Geräts ein anderes Ladegerät und Kabel, sondern können ein einziges Ladegerät für alle ihre kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, Ohrhörer, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabel aufgeladen werden können, müssen unabhängig von ihrem Hersteller mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Auch Laptops müssen bis 40 Monate nach dem Inkrafttreten an die Anforderungen angepasst werden.

Auch die Ladegeschwindigkeit wird für Geräte, die das Schnellladen unterstützen, vereinheitlicht, so dass die Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können.

Diese neuen Verpflichtungen sollen zu einer stärkeren Wiederverwendung von Ladegeräten führen und den Verbrauchern helfen, bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Ladegerätekäufe einzusparen. Ausrangierte und nicht verwendete Ladegeräte machen schätzungsweise 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr aus.


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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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