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Elektronikproduktion |

Schlafhorst Electronics wandelt seine Rechtsform zur AG

Durch eine neue Gesellschafterstruktur, die Umwandlung der Rechtsform und den Ausbau der Standorte Mönchengladbach sowie Lubsko will der Fertigungsdienstleister Schlafhorst Electronics die kontinuierliche nachhaltige Unternehmensentwicklung unterstreichen.

Sichtbares äußerliches Zeichen ist auch die Weiterentwicklung des Firmenlogos. Der ehemalige Inhouse-Fertiger des weltweit aktiven Textilmaschinenbauers Oerlikon Schlafhorst feierte nicht nur dieses Jahr sein 10-jähriges Firmenjubiläum, er legte auch die Basis für eine kontinuierliche und nachhaltige Weiterentwicklung. Der Entschluss zur Wandlung der Rechtsform von der GmbH zur AG ist ein weiterer Schritt in der Gesellschaftsentwicklung, der nun die nächste Generation der Familienmitglieder der Gesellschafter mit einbezieht. Aufbauend auf eine nun mehr seit 40 Jahren erfolgreiche Entwicklung und Produktion, von Elektronik- und Mechatronik-Baugruppen und Geräten für die Industrie, strebt die Schlafhorst Electronics AG den Ausbau seiner Marktposition als Dienstleister für OEMs auch in allen verwandten Marktsegmenten an. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bilden die Automatisierungs- und Antriebstechnik, spezielle Netzgeräte, sowie die Mess-, Regel- und Steuerungstechnik für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche in Industrie, Automotiv, Medizin, etc.. Bereits im Vorfeld wurde durch die Investition in Fläche, Personal und Maschinen des Fertigungsstandortes in Lubsko (Polen) und des Kompetenzzentrums in Mönchengladbach (Deutschland) hierfür der Grundstein gelegt. Der Vorstand der AG besteht aus den bisherigen Geschäftsführern und Gesellschaftern der Schlafhorst Electronics GmbH. Herr Claus Brunen verantwortet die Bereiche Finanzen und Controlling, Herr Knut Richter die Bereiche Produktion und Personal sowie Herr Manfred Tillmann die Bereiche Vertrieb, Entwicklung, Einkauf und Logistik. Als Aufsichtsrat wurden Herr Joachim Brunen, Herr Tim Richter und Herr Sebastian Tillmann berufen. Die Funktionen des Vorsitzenden des Vorstandes und des Aufsichtsrates werden durch die Mitglieder der beiden Organe im Wechsel wahrgenommen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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