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Elektronikproduktion |

VW will die finanziellen Auswirkungen von Engpässen reduzieren

Der deutsche Automobilhersteller befindet sich derzeit in Gesprächen mit seinen Zulieferern. Man wolle über mögliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Mangel an Halbleitern sprechen.

Ein Unternehmenssprecher erklärte gegenüber Reuters, dass die Minimierung der Auswirkungen des Halbleiterengpasses auf die Produktion derzeit für Volkswagen oberste Priorität habe. Der deutsche Autogiant ist bei weitem nicht der einzige Automobilhersteller, der die Auswirkungen des Mangels spürt. Hersteller auf der ganzen Welt haben reduzierte Produktionsmengen angekündigt und einige schließen Montagelinien aufgrund der Probleme bei der Lieferung von Halbleitern. Diese wurden - wie Reuters betonte - in einigen Fällen durch die Maßnahmen der ehemaligen Trump-Regierung gegen wichtige chinesische Chipshersteller noch verstärkt. Der Sprecher erklärte gegenüber Reuters, dass das Unternehmen gemeinsam mit seinen Lieferanten auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfe. Bosch und Continental gehören zu den betroffenen Unternehmen. Bemerkenswert ist, dass beide Unternehmen wiederum von Lieferanten in Taiwan und anderen asiatischen Ländern abhängig sind. Bereits im Sommer 2020, nach dem Ende des ersten Lockdowns in Deutschland, informierte Volkswagen deine Zulieferer, dass die Produktion wieder auf ein normaleres Niveau hochgefahren werde. Die Chiphersteller hätten jedoch die Produktion auf lukrativere Segmente, wie etwa die Unterhaltungselektronik, verlagert. Dies sei zu Ungunsten der Automobilkunden geschehen und habe das Unterangebot noch verschlimmert, so der Bericht weiter. Das deutsche Magazin Automobilwoche berichtet, dass Volkswagen bereits mit alternativen Zulieferern verhandelt. Es gäbe jedoch Bedenken, dass dies zu höheren Preisen führen könnte. Volkswagen will nun sicherstellen, dass sowohl Bosch als auch Continental einen Teil der Belastung tragen und den Autohersteller teilweise für die zusätzlichen Kosten entschädigen, so der Bericht abschließend.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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