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Elektronikproduktion |

35 Arbeitsplätze bei Microtherm in Würm gerettet

Zum 1. Dezember 2020 ist, im Rahmen eines Asset Deals, die Übernahme des Geschäftsbetriebs des Herstellers von Temperaturfühlern und Schaltern in Pforzheim Würm, sowie die Tochtergesellschaften der Microtherm GmbH in Tschechien, China und Indien an die Prettl Unternehmensgruppe nun endgültig erfolgt.

Wie die Pforzheimer IG Metall weiter mitteilt konnte die Investorenlösung mit Prettl trotz der schwierigen Begleitumstände der Corona-Krise erreicht werden. Möglich wurde dies laut dem Gewerkschaftssekretär der IG Metall Pforzheim, Arno Rastetter, auch durch die gute Unterstützung von Kunden, Lieferanten und der Beschäftigten, die den Betrieb bei Microtherm aufrechterhielten. Auch die Agentur für Arbeit hat ebenso wie der Betriebsrat und die IG Metall selbst, zusammen mit dem Insolvenzverwalter an der gefundenen konstruktiven Lösung mitgearbeitet. Dadurch konnten immerhin 35 der 57 Arbeitsplätze gerettet und gesichert werden. Durch den Kaufpreis war es weiter möglich, dem größten Teil der 22 nicht übernommenen Beschäftigten eine Auffanglösung für bis zu 12 Monate in der Transfergesellschaft MYPEGASUS anzubieten. Sechs von ihnen sind bereits zum 1. Dezember zur MYPEGASUS übergetreten, weitere neun Beschäftigte werden im Frühjahr 2021 noch folgen. Die übrigen Beschäftigten konnten laut Angaben der IG Metall nicht in die Transfergesellschaft übertreten, da sie entweder befristet oder nur in geringfügigem Umfang beschäftigt waren oder der Renteneintritt unmittelbar bevorsteht, und sie somit die Voraussetzungen für den Bezug von Transferkurzarbeit nicht erfüllen. "Diese Lösung ist das materiell Maximale was wir in Anbetracht des Insolvenzrechts für die Beschäftigten rausholen konnten", so der Gewerkschafter. Kritik übt Rastetter unterdessen an der bisherigen Unternehmensführung des Gesellschafters Beckmann, der mit Microtherm nun den letzten seiner produzierenden Unternehmungen "an die Wand gefahren hatte". Zu wenig Innovation und eine viel zu zögerliche Investitionsbereitschaft seien die maßgeblichen Gründe für das Scheitern gewesen, so Rastetter. Kritik gibt es aber auch an den Verantwortlichen der Prettl Gruppe, welche die Tarifbindung im Unternehmen nicht weiterführen wollen. Derzeit seien aber die übernommenen Beschäftigten durch den § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschützt und kämen im nächsten Jahr auch noch in den Genuss der Arbeitszeitverkürzung von derzeit 37 auf dann 35 Stunden pro Woche, da die IG Metall die verlängerte Arbeitszeit bereits im Insolvenzverfahren gekündigt hatte, die Regelung somit bereits im Vorfeld getroffen war und in den Schutzzeitraum der Rechte und Pflichten des Betriebsübergangs von 12 Monaten fällt, erklärt der Sprecher der IG Metall.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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