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© Singulus Technologies
Elektronikproduktion |

SINGULUS TECHNOLOGIES reduziert vorübergehend Geschäftsaktivitäten und vereinbart Kurzarbeit

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2 Erregers und der einhergehenden Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben sind die Arbeitsabläufe an den deutschen Standorten der SINGULUS TECHNOLOGIES derzeit nicht mehr in vollem Umfang wirtschaftlich sinnvoll. Das schreibt das Unternehmen in einer aktuellen Mitteilung.

Um weiterhin den durch die deutsche Bundesregierung sowie der Europäischen Kommission verordneten und empfohlenen Maßnahmen der COVID-19 Prävention Folge zu leisten, hätten Unternehmensleitung und Betriebsrat vereinbart, an den beiden deutschen Standorten in Kahl am Main und in Fürstenfeldbruck ab dem 1. April 2020 für weite Teile der Belegschaft Kurzarbeit anzumelden. Die Arbeiten an den wichtigsten Kundenprojekten, im Vertrieb und im Kundenservice werden im mobilen Arbeitseinsatz der zuständigen Mitarbeiter von zuhause weiter fortgeführt, heißt es. „Oberste Priorität hat für uns die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schutz unserer Geschäftspartner. Die schnelle Umsetzung von Vorsichtsmaßnahmen, um hohe hygienische Standards zu gewährleisten und nicht notwendige soziale Kontakte zu vermeiden, wurde zügig im Unternehmen umgesetzt. Gleichzeitig werden wir unsere Kunden auch in dieser schwierigen Zeit begleiten und betreuen“, so Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorstandsvorsitzender der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. „Vorstand und Führungskräfte haben aus Solidarität mit der gesamten Belegschaft beschlossen, für drei Monate auf zwanzig Prozent ihrer monatlichen Festgehälter zu verzichten. Auch der Aufsichtsrat hat für sich einen gleichlautenden Beschluss gefasst“, so Rinck weiter. Die Abwicklung der bestehenden Großaufträge und die Prognose der finanziellen Entwicklung des Unternehmens für das laufende Geschäftsjahr würden aus heutiger Sicht von diesen Entscheidungen unberührt bleiben, heißt es abschließend.

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