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© Tesla
Elektronikproduktion |

Tesla darf nach Gerichtsentscheid Rodungsarbeiten in Grünheide wieder aufnehmen

Tesla darf auf seinem künftigen Firmengelände in Grünheide/Brandenburg die Rodungsarbeiten fortführen. Dem liegt die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu Grunde. Zuvor hatte das OVG die Arbeiten auf Antrag der Grünen Liga vorläufig gestoppt.

Damit haben die Richter den Eilantrag sowohl der Grünen Liga als auch des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die "vorzeitige Gestattung der Waldrodung“ auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. In der Begründung des OVG heißt es, "dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht zurecht bejaht geworden sind". Und weiter: Die zuständige Behörde habe den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bis März nicht abwarten müssen, weil sie über die erforderlichen Erkenntnisse verfüge, um zu beurteilen, ob das Vorhaben voraussichtlich genehmigungsfähig sei, berichtet der RBB. In einer ersten Reaktion von der Grünen Liga heißt es, man sei enttäuscht über die Entscheidung. Man sei optimistisch gewesen, dass es anders ausgeht. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach sagte, man nehme das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis. Der US-Elektroautobauer Tesla will in Grünheide bei Berlin ab nächstem Jahr rund 500.000 Elektrofahrzeuge im Jahr bauen.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-2
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