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Elektronikproduktion |

euromicron AG in Insolvenz meldet Eintritt der Vollzugsbedingungen

Sämtliche Vollzugsbedingungen des Kauf- und Übertragungsvertrages zur Veräußerung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz an ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung sind eingetreten (Closing). Das berichtet das Unternehmen in einer kurzen Mitteilung.

Damit ist der Kauf- und Übertragungsvertrag wirksam zustande gekommen. Die Anteile an den in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz sind auf ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung übertragen. Der Insolvenzverwalter hat ferner mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zur Betriebsschließung und einen Sozialplan abgeschlossen.

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