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Elektronikproduktion |

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei euromicron

Das Amtsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses das Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 1 InsO aufgehoben und gemäß § 21 Abs. 2 Ziffer 1 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der euromicron AG angeordnet. Das hat das Unternehmen mitgeteilt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Dr. Jan Markus Plathner, bestellt worden. Das Gericht hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und angeordnet, dass die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Gestern hatte der Aufsichtsrat der euromicron AG hat in einer außerordentlichen Sitzung die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder für die euromicron AG beschlossen.

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