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© tom schmucker dreamstime.com
Elektronikproduktion |

EC verhängt einstweilige Maßnahmen gegen Broadcom

Die Europäische Kommission hat Broadcom angewiesen, einige Bestimmungen in Vereinbarungen mit sechs seiner Hauptkunden nicht mehr anzuwenden.

Damit wolle die Kommission einer ernsten, nicht wieder gutzumachenden Schädigung des Wettbewerbs vorbeugen, die das auf den ersten Blick offenbar nicht mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbare Verhalten von Broadcom sonst wahrscheinlich hervorgerufen hätte, heißt es in einer Pressemitteilung. „Uns liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Broadcom, der weltweit führende Anbieter von Chipsätzen für TV-Set-Top-Boxen und Modems, wettbewerbswidrige Praktiken anwendet. Wenn wir nicht eingreifen, würden diese Praktiken den Wettbewerb wahrscheinlich schwer und irreparabel schädigen. Das können wir nicht zulassen, weil die europäischen Kunden und Verbraucher sonst mit höheren Preisen, einer geringeren Auswahl und weniger Innovation konfrontiert wären. Deshalb haben wir Broadcom angewiesen, diese Praktiken unverzüglich einzustellen“, sagt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager . Broadcom ist der weltweit führende Anbieter von Chipsätzen für TV-Set-Top-Boxen und Modems, einschließlich sogenannter Ein-Chip-Systeme. Bei einem Ein-Chip-System sind die elektronischen Schaltkreise verschiedener Komponenten auf einem einzigen Chip vereint, der das „Gehirn“ einer Set-Top-Box beziehungsweise eines Modems bildet. Ein solches System wird benötigt, um dem Verbraucher die Fernsehsignale und -anbindung vor Ort bereitzustellen. Im Juni 2019 hatte die Kommission ein kartellrechtliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob Broadcom auf bestimmten Märkten für solche Chipsätze sowie Vermittlungsstellenkomponenten (sogenanntes Central-office-Equipment beziehungsweise Head-end-Equipment) durch bestimmte Praktiken, etwa durch Ausschließlichkeitsvorgaben, Kopplung, Bündelung, Verschlechterung der Interoperabilität oder den Missbrauch von Rechten des geistigen Eigentums, den Wettbewerb beschränkt hat. Gleichzeitig erließ die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie zu dem vorläufigen Ergebnis kam, dass in Bezug auf bestimmte Praktiken von Broadcom einstweilige Maßnahmen angezeigt sein könnten, um zu gewährleisten, dass ein künftiger Beschluss der Kommission die gewünschte Wirkung entfalten kann. Broadcom muss diese Anordnungen innerhalb von 30 Tagen umsetzen. Die einstweiligen Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren beziehungsweise bis zum Erlass eines endgültigen Beschlusses über die Praktiken von Broadcom beziehungsweise bis zur Einstellung des diesbezüglichen Prüfverfahrens der Kommission – je nachdem, was zuerst eintritt. Die eingehende Untersuchung aller Aspekte dieses Kartellfalls ist noch nicht abgeschlossen, heißt es abschließend.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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