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© HIPA (nur zu Illustrationszwecken)
Elektronikproduktion |

EC untersucht staatliche Unterstützung für Samsung-Werk in Ungarn

Die Europäische Kommission untersucht, ob die Beihilfe in Höhe von 108 Millionen Euro, die Ungarn für den Ausbau des Akkumulatoren-Werks von Samsung SDI im ungarischen Göd (Evertiq berichtete) gewähren will, mit den EU-Vorschriften über staatliche Regionalbeihilfen vereinbar ist.

„Öffentliche Investitionen sind wichtig, um das Wirtschaftswachstum in den benachteiligten Regionen Europas anzukurbeln. Doch sollten staatliche Mittel nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie notwendig sind, um private Investitionen in der betreffenden benachteiligten Region zu mobilisieren. Andernfalls entsteht den Empfängern auf Kosten der Steuerzahler ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern“, erläutert EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Kommission werde genau prüfen, ob die von Ungarn geplante Unterstützung für die Investition von Samsung SDI in Göd wirklich notwendig ist, ob sie auf das erforderliche Minimum beschränkt bleibt und ob sie den Wettbewerb verfälscht oder der Kohäsion in der EU schadet. Samsung SDI ist einer der wichtigsten Akteure auf dem Markt für Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Das Unternehmen investiert rund 1,2 Milliarden Euro in den Ausbau der Produktionskapazitäten für Lithium-Ionen-Akkumulatoren und Batteriesätze für Elektrofahrzeuge in seinem bestehenden Werk in Göd. Die Arbeiten zur Kapazitätserweiterung haben im Dezember 2017 begonnen und sind bereits weit fortgeschritten. Ungarn hat die Pläne zur Gewährung öffentlicher Mittel in Höhe von 108 Millionen Euro für das Vorhaben 2018 bei der Kommission angemeldet. Beihilfen werden genehmigt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die gewährleisten sollen, dass die angestrebte positive Wirkung tatsächlich eintritt. So muss beispielsweise die Beihilfe einen Anreiz für private Investitionen bieten und auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt bezweifelt die Kommission, dass die geplante Beihilfe in Höhe von 108 Millionen Euro für Samsung SDI in Göd sämtliche Vereinbarkeitsvoraussetzungen der Regionalbeihilfeleitlinien erfüllt.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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