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Elektronikproduktion |

Qualcomm unterliegt Apple vor Mannheimer Landgericht

Der Chipkonzern Qualcomm hat in einem Patentstreit mit Apple einen Rückschlag in Deutschland hinnehmen müssen: Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass iPhones ein Qualcomm-Patent zur Schaltkreis-Technik nicht verletzen. Die Richter wiesen die Klage als unbegründet ab.

Der Vorsitzende der zweiten Zivilkammer sah es als erwiesen an, dass das Klagepatent EP 2 460 270 durch die in den Smartphones der Beklagten verbauten Chips nicht verletzt werde. In dem Klagepatent sei unter anderem von einer sogenannten „Bulk-Spannung“ die Rede. Zwischen den Parteien sei streitig, wie dieser Begriff zu verstehen, das heißt, wie das Patent auszulegen sei. Die Kammer sei unter anderem aufgrund des Wortlautes des Patentanspruchs sowie aufgrund der Beschreibung des Klagepatentes zu dem Ergebnis gekommen, dass die engere Auslegung der Beklagten zutreffe. Ausgehend von dieser engen Auslegung sei die Klage abzuweisen gewesen, da die „Bulk-Spannung“ bei den angegriffenen Smartphones gerade nicht konstant sei, so die Urteilsbegründung der Mannheimer Richter weiter. Qualcomm kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Der Chipkonzern hatte im Dezember mit einem anderen Patent ein Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland erzielt. In der nächsten Instanz wäre dann das Oberlandesgericht in Karlsruhe zuständig.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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