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Analysen |
Die EU-DSGVO als Chance nutzen
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Während der Stichtag immer näher rückt, müssen sich die Verantwortlichen durch eine Flut an Informationen kämpfen.
Zusammen mit den Auflagen und Bußgeldern schüren die kursierenden Informationen oftmals Angst vor den bevorstehenden Änderungen.
Die EU-DSVGO als Chance verstehen
Dabei birgt die DSGVO große Chancen: Die Verordnung ist eine Modernisierung für wirksamen und konkreten Schutz personenbezogener Daten in Europa. Unternehmen haben die Chance, ihr Vertrauensverhältnis gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu untermauern, wenn sie die Richtlinie umsetzen. Im Zeitalter rasanter Digitalisierung und daten-getriebener Wirtschaft ist ein gewissenhafter und integrer Umgang mit Informationen unabdingbar – Geschäfte und Prozesse im Einklang mit der EU-DSGVO belegen eine solche Handhabung.
Ein weiterer Vorteil: Um nachweisen zu können, dass ein Unternehmen datenschutzrechtliche Vorgaben einhält, muss es ein Datenschutzmanagementsystem einführen. Diese notwendige Bedingung der Verordnung, stellt einen hohen Nutzen für das Unternehmen dar. Der Datenschutzbeauftragte erhält über ein risikobasiertes Managementsystem schnell eine Übersicht über die laufende Verarbeitung von personenbezogenen Daten und kann darauf seine datenschutzrechtliche Prüfung aufbauen. Zudem ist im Falle einer Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz die Vorlage des Verfahrensverzeichnisses jederzeit möglich. Darüber hinaus gewährleistet ein solches Verzeichnis Transparenz und Qualität – auch gegenüber Dritten. Hinzu kommt: Die EU-DSGVO schließt Backdoor-Lösungen rigoros aus.1 Damit verschafft sie europäischen Unternehmen einen Vorteil gegenüber dem globalen Wettbewerb.
Grundsätze zur Gewährleistung der Datenverordnung
Konkret wird die Modernisierung des Datenschutzes durch mehrere Grundsätze gewährleistet, die in Art. 5 der EU-DSGVO festgelegt sind. Die zentralen Prinzipien der neuen Verordnung lauten:
Autor: Helko Kögel, Director Consulting von Rohde & Schwarz Cybersecurity
- Rechtmäßigkeit und Transparenz: Ohne eine Ermächtigungs- bzw. Rechtsgrundlage dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben und benutzt werden.
- Zweckbindung: Die personenbezogenen Daten, für die eine Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist, dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den ebendiese Ermächtigung erteilt wurde.
- Datenminimierung: Die Datenverarbeitung muss auf das notwendigste Maß beschränkt werden.
- Richtigkeit von Daten: Bei falschen und unsachlichen Daten hat das Datensubjekt sofortigen Anspruch auf Berichtigung bzw. Löschung.
- Speicherbegrenzung: Die neue Verordnung besagt, dass die Datenspeicherung auf den Zeitraum der Verarbeitung beschränkt ist und unbegrenzte Datenspeicherung vermieden werden muss.
- Integrität und Vertraulichkeit: Die personenbezogenen Daten müssen angemessen gesichert werden vor Manipulation oder Fälschung. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Cyberangriffe auf Datenbanken und Zugangsberechtigungen stetig steigt, hat dieses Prinzip in der EU-Verordnung einen neuen Stellenwert.
- Rechenschaftspflicht: Die Einhaltung dieser Grundsätze muss nachgewiesen werden.
Autor: Helko Kögel, Director Consulting von Rohde & Schwarz Cybersecurity