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© KUKA Roboter GmbH
Elektronikproduktion |

KUKA unterzeichnet Investorenvereinbarung mit Midea

Die KUKA AG hat mit Midea eine Investorenvereinbarung unterzeichnet, die Midea bis zum Ende des Jahres 2023 vertraglich an weitreichende Zusagen bindet. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen gemeinsam die Annahme des Angebots.

Zu diesen Zusagen gehören unter anderem Standort- und Beschäftigungsgarantien, das Bekenntnis zur bestehenden Strategie von KUKA und zur Unabhängigkeit des Vorstands, Vereinbarungen zum Schutz von Geschäftspartner-Daten sowie die Zusage, keinen Beherrschungsvertrag und kein Delisting anzustreben. Weiterhin haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der KUKA AG heute nach einer sorgfältigen Prüfung die vorgeschriebene Begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht. Darin kommen sie zu dem Schluss, dass das Angebot im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter ist. Den Aktionären wird daher empfohlen, das Angebot anzunehmen. Der Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen, dass die von Midea bisher öffentlich gemachten Absichten und Zusagen nunmehr weiter konkretisiert und in vertragliche Verpflichtungen umgewandelt wurden. Der Vorstandsvorsitzende von KUKA, Dr. Till Reuter, sagte: „Wir haben intensiv mit Midea verhandelt und die angekündigten Zusagen nun rechtlich verbindlich gemacht. Die vereinbarte Laufzeit von 7,5 Jahren geht weit über das übliche Maß hinaus. Sie schützt die Interessen unseres Unternehmens, unserer Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter und unserer Aktionäre bis weit ins nächste Jahrzehnt hinein. Wichtig war es uns auch, eine gute Lösung für die Datensicherheit unserer Geschäftspartner zu finden. Das ist uns mit der Abschirmungsvereinbarung, deren Eckpunkte wir bereits verbindlich verhandelt haben, ebenfalls gelungen.“ Die Eckpunkte der Abschirmungsvereinbarung sind Teil der Investorenvereinbarung und regeln den Umgang mit gewerblichen Schutzrechten, KUKA-Know-how sowie vertraulichen Daten von Kunden und Lieferanten. Datenbanken, die dies enthalten, sind vor einer Verlagerung an andere Standorte durch Midea und vor dem Zugriff von Midea oder anderer Dritter geschützt. „Mit Midea zusammen werden wir unsere bestehende Strategie noch besser umsetzen können. Zugleich bleiben wir aber weiterhin ein deutsches Unternehmen“, sagte Dr. Till Reuter.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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