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Mania Technologie AG schließt Integration der ehemaligen Mania Barco Gruppe ab

Die Mania Technologie AG („Mania“) übernimmt die verbleibenden 20 % Geschäftsanteile an der Mania Deutschland GmbH (ehemals Mania Barco GmbH).

Am 27.02.2007 wurde mit der Mania Elektronik Automatisation Entwicklung und Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung („EAEG“), einem Unternehmen, das nicht dem Mania-Konzern angehört, ein Vertrag unterzeichnet, nach dem die EAEG ihre 20%-Beteiligung an der Mania Deutschland GmbH (ehemals Mania Barco GmbH) in die Mania unter anderem gegen Ausgabe neuer Aktien einbringt. Innerhalb des Mania Konzerns betreiben die Mania Deutschland GmbH und ihre Tochtergesellschaften die Produktlinien Optische Inspektion (AOI), Plotter und Software sowie das Customer Care Geschäft in Nordamerika und Europa. Zur Schaffung der neuen Aktien soll das Grundkapital der Mania von derzeit EUR 31.179.000 um EUR 1.000.000 erhöht werden, und zwar unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Der Vorstand hat am 27. Februar 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsratsüber den Abschluss des Einbringungsvertrags und die Ausnutzung des genehmigten Kapitals in dieser Höhe beschlossen. Die neu ausgegebenen Mania-Aktien sollen nach dem Einbringungsvertrag umgehend zum Börsenhandel zugelassen werden. Durch die Einbringung wird sich die Beteiligung der Mania an der Mania Deutschland GmbH von 80% auf 100% erhöhen. Damit ist auch die vollständige Integration der früheren Mania Barco Gruppe in den Mania Konzern abgeschlossen. Die Einbringung des 20% Geschäftsanteils an der Mania Deutschland GmbH in die Mania steht unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen, deren Eintritt in Kürze erwarten. Vertragliche Grundlage für die Einbringung war die Unterzeichnung eines Kreditvertrags über 20 Millionen Euro. Die zusätzliche Liquidität wird in erster Linie für operative Maßnahmen, wie Investitionen und Verstärkung des Working Capitals sowie zur Fortsetzung unseres profitablen Wachstums eingesetzt werden. Darüber hinaus ist die teilweise Rückführung von bestehendem Fremdkapital bei ausländischen Tochtergesellschaften geplant. Die Auszahlung des Kredits ist noch vom Eintritt verschiedener Bedingungen, insbesondere der Stellung von Sicherheiten, abhängig. Diese sollen in Kürze erfüllt sein.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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