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Messtechnik |

Neue EMV-Richtlinie tritt im Juli in Kraft

Die neue EMV-Richtlinie wurde bereits am 31.12.2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Laut der EU-Kommission sollen die Verwaltungsverfahren einfacher und elektrische und elektronische Geräte billiger, sowie eine Verbesserung der Information und Dokumentation bei den Aufsichtsbehörden ermöglicht werden.

Die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG wird durch die Neufassung 2004/108/EG ersetzt. Ab dem 20. Juli 2007 kann die neue EMV-Richtlinie durch die Hersteller angewendet werden. Die Hersteller können zwei Jahre lang zwischen den Regelungen der alten und der neuen Richtlinie wählen. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 89/336/EWG entsprechen, dürfen aber nur noch bis einschließlich 19. Juli 2009 in Verkehr gebracht werden. Die neue EMV-Richtlinie enthält einige wesentliche Änderungen. So wird z.B. zwischen „Geräten“ und „ortsfesten Anlagen“ unterschieden, da es bei der Konformitätsbewertung von komplexen Maschinenanlagen in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten gekommen ist. Die bisher in der alten Richtlinie als "Zuständige Stellen" (competent bodies) bezeichneten unabhängigen Prüfstellen heißen nun in Angleichung an andere EU-Richtlinien des Neuen Konzepts "Benannte Stellen" (notified bodies). Sie haben eine ausschließlich fakultative Rolle, sie können vom Hersteller freiwillig bei der Konformitätsbewertung hinzugezogen werden. Bisher war dies verpflichtend, wenn der Hersteller von den harmonisierten Normen abweichen wollte oder musste. Die EMV-Richtlinie fordert außerdem die Angabe von Namen und Adresse des Herstellers. Es besteht jedoch Wahlfreiheit, wo diese Angaben anzubringen sind (Produkt, Verpackung, Begleitpapiere). Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter: www.demvt.de

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