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Elektronikproduktion |

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf Solarpaneele aus China ein

Die Europäische Kommission hat beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Solarpaneelen, Zellen und Wafern aus China einzuführen.

Die Europäische Kommission hat heute die folgende Erklärung abgegeben: „Die Europäische Kommission hat heute [04. Juni 2013] beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Solarpaneelen, Zellen und Wafern aus China einzuführen. Dieser Beschluss wurde nach einer gründlich und gewissenhaft durchgeführten Untersuchung und ausgiebigen Kontakten mit den Marktakteuren gefasst. Da der Markt für Solarpaneele in der EU sehr groß ist und die betreffenden Einfuhren beträchtlich sind, muss dafür gesorgt werden, dass dieser Zoll keine Störung des Marktes verursacht. Daher wird der Zoll mehrstufig festgesetzt. Bis zum 6. August 2013 wird er 11,8 % betragen. Danach wird er auf 47,6 % steigen, denn diese Höhe ist erforderlich, um den Schaden zu beseitigen, der der europäischen Wirtschaft durch das Dumping entstanden ist. Die Europäische Kommission erklärt erneut ihre Bereitschaft, Erörterungen mit den chinesischen Ausführern und der chinesischen Handelskammer zu führen, um zu einer Lösung auf der Grundlage des Artikels 8 der Antidumping-Grundverordnung zu gelangen, damit die vorläufigen Zölle ausgesetzt werden können und eine Verhandlungslösung möglich wird. Die Europäische Kommission betont erneut ihre Bereitschaft, den Gemeinsamen Ausschuss EU-China in den nächsten Wochen zu einem einvernehmlich festgelegten Zeitpunkt alle Fragen unserer gemeinsamen Handelsbeziehungen konstruktiv erörtern zu lassen, und zwar im Einklang mit unseren beiderseitigen WTO-Verpflichtungen und im Geiste unserer strategischen Partnerschaft.“ Vorgeschichte Die Entscheidung fiel nach einer neun Monate dauernden Untersuchung, die im September 2012 aufgenommen wurde und in der die Kommission zu der Feststellung gelangte, dass chinesische Unternehmen Solarpaneele deutlich unter ihrem normalen Marktwert nach Europa verkaufen, womit sie den Herstellern von Solarpaneelen in der EU beträchtlichen Schaden zufügen. Ein fairer Preis für ein nach Europa verkauftes chinesisches Solarpaneel sollte um 88 % über dem Preis liegen, zu dem es tatsächlich verkauft wird. Von den gedumpten chinesischen Ausfuhren ging ein übermäßiger Preisdruck auf den EU-Markt aus, der sich äußerst negativ auf die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit der europäischen Hersteller auswirkte. Die Zölle werden in zwei Stufen eingeführt. In den ersten beiden Monaten werden zunächst 11,8 % erhoben, in den nächsten vier Monaten dann 47,6 %. Damit soll der Schaden abgemildert werden, welcher der europäischen Industrie durch die unlautere Dumping-Handelspraktik entsteht. Diese vorläufigen Zölle gelten für insgesamt höchstens 6 Monate. Sie sind weitaus niedriger als die für Solarpaneele ermittelte Dumpingspanne von 88 %. Der Grund hierfür ist, dass die EU die „Regel des niedrigeren Zolls“ anwendet, nach der ein Antidumpingzoll nur in der Höhe verhängt wird, die für die Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen nötig ist. Der vorläufige Zoll stellt nicht nur sicher, dass fairer Wettbewerb herrscht, sondern sorgt auch dafür, dass sich der innovative Sektor für grüne Energie in der EU weiterentwickelt. Die Kommission wird nun ihre Untersuchung fortführen und alle interessierten Parteien zu Wort kommen lassen. Sie ist nach wie vor bereit, ihre Gespräche mit China zu intensivieren, um auf dem Verhandlungsweg zufriedenstellende alternative Lösungen zu erarbeiten. Spätestens am 5. Dezember muss die EU entscheiden, ob endgültige Antidumpingzölle eingeführt werden, die dann fünf Jahre gelten. Der Markt für Solarpaneele Hoch innovative EU‑Unternehmen sind heute unmittelbar vom Konkurs bedroht infolge des unlauteren Wettbewerbs seitens chinesischer Ausführer, die mehr als 80 % des EU‑Marktes übernommen haben und deren Produktionskapazität derzeit bei 150 % des weltweiten Verbrauchs liegt. 2012 betrug der chinesische Kapazitätsüberschuss fast das Doppelte der gesamten Nachfrage in der EU. Nach Einschätzung der Kommission wird die Einführung vorläufiger Maßnahmen nicht nur zur Sicherung der bestehenden 25 000 Arbeitsplätze bei den europäischen Solarproduzenten beitragen, sondern auch neue Arbeitsplätze in dieser Branche schaffen. Kurzfristig könnten bei Unternehmen, die Solarpaneele installieren, einige Arbeitsplätze verloren gehen. Wenn sich die Lage der EU‑Hersteller jedoch verbessert und die Einfuhren aus anderen Ländern zunehmen, könnten diese Arbeitsplätze wieder entstehen. Es gingen auf jeden Fall weitaus weniger Arbeitsplätze verloren als die 25 000 Arbeitsplätze in der Branche der Solarproduzenten in der EU. Diese wären ohne Maßnahmen wahrscheinlich für immer verloren. Die heutige Entscheidung dürfte auch zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie für erneuerbare Energien beitragen, der eine wesentliche Rolle beim Erreichen der EU‑Ziele für erneuerbare Energien zukommt. Ein unfairer Handel mit Solarpaneelen hilft der Umwelt nicht und ist mit einer gesunden globalen Solarindustrie nicht vereinbar. Die Kommission ist überzeugt, dass auf einem Markt, der gedumpten Einfuhren ausgesetzt ist, lokale Produzenten aus dem Geschäft gedrängt und EU-Produzenten davon abgehalten werden, Spitzentechnologien im Sektor der erneuerbaren Energieträger zu entwickeln. Die Untersuchung Bei der Untersuchung hat die Kommission ermittelt, wie hoch der Zoll sein muss, um den schädigenden Auswirkungen des Dumpings entgegenzuwirken. Die Höhe des Zolls ist somit niemals als Sanktion gedacht: Vielmehr wurde der Zoll auf das absolute Mindestmaß beschränkt, das zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für den betroffenen Wirtschaftszweig der EU erforderlich ist. Mit der systematischen Anwendung der „Regel des niedrigeren Zolls“ geht die EU über ihre WTO‑Verpflichtungen hinaus. Darin unterscheidet sie sich von anderen WTO‑Mitgliedern wie China und den USA, die stets Zölle in der vollen Höhe der festgestellten Dumpingspanne verhängen. Die Interessen aller betroffenen Parteien wurden in der Untersuchung eingehend geprüft. Die Kommission sandte verschiedenen interessierten Parteien (z. B. ausführende Hersteller, Unionshersteller, Einführer, Wirtschaftsbeteiligte in vor‑ und nachgelagerten Branchen und deren repräsentativen Verbände) Fragebogen zu. Wie bei jeder Untersuchung nahm die Kommission auch hier die „Prüfung des Unionsinteresses“ vor. Die EU ist das einzige WTO-Mitglied, das diese Prüfung systematisch durchführt. Die Kommission gelangte vorläufig zu dem Schluss, dass etwaige negative Auswirkungen der Maßnahmen durch den wirtschaftlichen Nutzen für die Unionshersteller aufgewogen würden. Die Untersuchung wird fortgeführt, und etwaige endgültige Maßnahmen müssten innerhalb von 15 Monaten ab der Einleitung getroffen werden, also bis zum 5. Dezember 2013. Gleichzeitig ist die Kommission aber offen für die Erörterung alternativer Formen von Maßnahmen, die in ihrer Wirkung dem Zoll von 47 % entsprechen würden. Sowohl das WTO-Recht als auch das EU-Recht sehen diese Möglichkeit in Form einer Preisverpflichtung vor, also der bindenden Zusage, nicht unter einem vereinbarten Preis zu verkaufen. Parallel zur Antidumpinguntersuchung läuft zu derselben Ware auch eine Antisubventionsuntersuchung, die am 8. November 2012 auf Bestreben desselben Antragstellers hin eingeleitet wurde. Sie gilt ab dem 8. November 2012. Falls vorläufige Antisubventionsmaßnahmen ergriffen werden, müsste dies bis zum 7. August 2013 geschehen. Die Entscheidung über endgültige Antisubventionsmaßnahmen müsste dann im Dezember 2013 getroffen werden.

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