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© aleksandr volkov dreamstime.com
Analysen |

EC sieht Patent-Missbrauch durch Motorola

Die Europäische Kommission hat Motorola Mobility eine Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen möglichen Missbrauchs standard-essentieller Mobiltelefonpatente übermittelt.

Motorola Mobility soll - dadurch das es in Deutschland gegen Apple eine Unterlassungsverfügung auf der Grundlage seiner für die Einhaltung von Mobilfunkstandards unerlässlichen Patente (sogenannte „standard-essential patents“ – SEPs) gegen Apple in Deutschland beantragt und vollstreckt hat - seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. So sieht es jedenfalls die Europäische Kommission. Während im Falle von Patentverletzungen Unterlassungsverfügungen durchaus eine mögliche Abhilfemaßnahme sind, kann ein solches Vorgehen eine missbräuchliche Verhaltensweise darstellen, wenn es um SEPs geht und der potenzielle Lizenznehmer bereit ist, eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sogenannte FRAND-Bedingungen) zu erwerben. In einem solchen Fall sollte es für SEP-Inhaber mit einer marktbeherrschenden Stellung nach momentaner Auffassung der Kommission nicht möglich sein, einen Antrag auf Unterlassungsverfügung zu stellen, da dies die Lizenzverhandlungen verzerren und den Lizenznehmern möglicherweise überzogene Lizenzbedingungen auferlegt würden. Eine Unterlassungsverfügung bedeutet zudem in der Regel, dass das angeblich patentverletzende Produkt nicht verkauft werden darf. Ein solcher Missbrauch von SEPs könnte letztlich den Verbrauchern schaden. Die fraglichen SEPs von Motorola Mobility beziehen sich auf den GPRS-Mobilfunkstandard des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (European Telecommunications Standardisation Institute – ETSI) als Teil des GSM-Standards, bei dem es sich um einen zentralen Industriestandard für mobile und drahtlose Telekommunikationsdienste handelt. Als dieser Standard in Europa eingeführt wurde, verpflichtete sich Motorola Mobility, die Lizenzen für die Patente, die der Konzern als für den Standard unerlässlich erklärt hatte, zu FRAND-Bedingungen zu erteilen. Dennoch beantragte Motorola Mobility auf der Grundlage eines GPRS-SEP eine Unterlassungsverfügung gegen Apple in Deutschland. Nach Erteilung der Unterlassungsverfügung setzte das Unternehmen diese Verfügung durch, obwohl Apple sich bereit erklärt hatte, die von dem deutschen Gericht festzulegende FRAND-Lizenzgebühren zu zahlen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, könnte gegen Motorola Mobility eine Geldbuße von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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