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© michal mrozek dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Viscom erhält den Status 'Bekannter Versender'

Die neuen Sicherheitsbestimmungen der europäischen Union für Luftfracht (Verordnung EG 300/2008 und Verordnung EU 185/2010) schreiben verbindlich ab dem 25.03.2013 erhöhte Sicherheitsregulatorien vor.

So müssen entweder alle Waren vor dem Verladen in Flugzeuge einzeln geprüft werden oder von einem sogenannten 'Bekannten Versender' stammen. Die Einzelprüfung von Großgeräten, insbesondere auch den Viscom-Röntgensystemen, ist aus technischen Gründen nahezu unmöglich. Auf jeden Fall wäre mit umfangreichen Sicherheitskontrollen am Flughafen zu rechnen, die zu verspäteter Abfertigung und zusätzlichen Kosten führen könnten. Daher hat sich Viscom dazu entschlossen, den behördlich zertifizierten Status des Bekannten Versenders zu erlangen. Viscom hat das umfangreiche Zulassungsverfahren erfolgreich bestanden und am 22.01.13 den Status des ‚Bekannten Versenders’ erhalten. Im Rahmen der Validierung hat das Unternehmen ein entsprechendes Sicherheitsprogramm entwickelt und in den Fertigungs- und Versandprozess integriert. So wurden z. B. speziell gekennzeichnete, abgeschlossene Sicherheitsbereiche geschaffen und umfangreiche Personalschulungen durchgeführt. Damit ist das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf die Produkte über den gesamten Prozess minimiert und die Sicherheit gewährleistet. Dirk Schwingel, Viscom Finanzvorstand: „Wir haben uns ganz bewusst sehr früh für diese Zertifizierung entschieden. So können wir den Versand unserer Systeme und Komponenten ohne zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten gewährleisten. Für unsere Kunden sind wir damit einmal mehr ein professioneller Partner, der nicht nur erstklassige Produkte bietet, sondern sich auch auf verlässliche Prozesse stützt.“

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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