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Allgemein |

Korrektur der CE-Richtlinie

Vor kurzem wurde von der EU die CE-Richtlinie dahingehend korrigiert, dass das CE-Zeichen sofern dies technisch möglich ist immer direkt auf dem Produkt selbst anzubringen ist. Die Berichtigung der CE-Richtlinie muss noch in deutsches Recht umgewandelt werden, was voraussichtlich 2007 erfolgen wird.

Damit wird die Richtlinie für den deutschen Raum in 2007 rechtskräftig. Die CE-Richtlinie (73/23/EWG) schreibt vor, dass Hersteller oder Importeure für bestimmte Produkte, die innerhalb der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, eine Konformitätserklärung abgeben müssen. In der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder Importeur, dass das Produkt den in der Richtlinie vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Dazu wird das CE-Zeichen auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung, dem Garantieschein oder der Verpackung angebracht. Nach wie vor ist es aber ratsam das CE-Zeichen nicht nur auf dem Produkt, sondern auch auf der Verpackung deutlich sichtbar anzubringen, um Probleme bei der Einfuhr in die EU zu vermeiden.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
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