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© bernardo varela dreamstime.com
Elektronikproduktion |

SiC mit Einschätzung zum Schutzschirmverfahren

Die Geschäftsleitung der SiC Processing GmbH gibt eine vorläufige Einschätzung der erwarteten Rückzahlung an die Gläubiger.

Nach Einreichung des Antrags auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens am 18. Dezember 2012 geht die Geschäftsführung der SiC Processing GmbH nach vorläufiger Einschätzung davon aus, dass die Planquote, sofern vorhanden, für unbesicherte Gläubiger erheblich unterhalb des Wertes liegen wird, wie er vom gegenwärtigen Börsenpreis der Unternehmensanleihen widergespiegelt wird. Dies ist Folge des dramatischen Einbruchs der Solarindustrie und deren Auswirkung auf die Gesellschaft und ihrer Kunden. Die endgültige Planquote für unbesicherte Gläubiger wird - nach Bestätigung durch das Gericht – im Insolvenzplan festgelegt und veröffentlicht. Diese vorläufige Einschätzung der Geschäftsführung beruht auf vorläufigen Zahlen und wurde nicht von Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft geprüft. Die vorläufigen Zahlen basieren auf bestimmten Annahmen, die Schätzungen der Geschäftsführung unterliegen, wie Abschreibungen auf Vermögenswerte, insbesondere den Wert von Anteilen an operativen Tochtergesellschaften, einer vorläufigen Berechnung der Liquidationserlöse für unbesicherte Gläubiger und vorläufigen Interessensbekundungen von Investoren.

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