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Elektronikproduktion |

TQ-Gruppe wird Mehrheitsgesellschafter der SRI-Gruppe

Die TQ-Gruppe aus Seefeld übernimmt unter der Bedingung der Insolvenzplanannahme die Geschäftsanteile der insolventen SRI Holding AG.

Das in Durach (Allgäu) ansässige Unternehmen hatte Anfang Juli 2012 für alle Unternehmen der SRI-Gruppe Insolvenzanträge gestellt, um für sich und die Tochtergesellschaften SRI Radio Systems GmbH und SRI Logistics GmbH aufeinander abgestimmte Insolvenzpläne zur Sanierung umzusetzen. Seit dem 26.09.2012 wickelt die Geschäftsleitung die Insolvenz in Eigenverwaltung ab. Die Anordnung der Eigenverwaltung wurde möglich, da in der Person von Herrn Rechtsanwalt Jörg Spies ein anerkannter Insolvenzexperte mit den notwendigen insolvenzrechtlichen Kenntnissen bereits mit Antragstellung in die Geschäftsführung eingetreten ist. Der bisherige vorläufige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg, Schwartz Insolvenzverwalter, Memmingen, wurde zum Sachwalter der Gläubiger bestellt. Die derzeitige Unternehmenskrise ist dem Umstand geschuldet, dass insbesondere die Marktentwicklung im Geschäftsfeld Umwelttechnik durch die massiven Branchenprobleme der Solarindustrie in Deutschland zu einem drastischen Ergebniseinbruch führte. Gleiches gilt für drastische Umsatzrückgänge im Geschäftsfeld Telekommunikation. Das mit den Insolvenzplänen verfolgte Sanierungskonzept stellt vor diesem Hintergrund vorrangig auf die Ausnutzung insolvenzspezifischer Gestaltungsrechte zur finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Sanierung des Unternehmens sowie die Aufnahme neuer Gesellschafter, einhergehend mit einer Kapitalerhöhung, ab. Es wurden Gespräche mit einer Vielzahl potentieller Investoren geführt, die abschließend bewertet und insbesondere unter dem Aspekt der Gläubigerbefriedigung mit dem Zuschlag für die TQ-Gruppe als strategischem Investor abgeschlossen wurden. Der Abschluss des Kaufvertrages ist am 21.12.2012 erfolgt. Die Abstimmung über die Annahme der Insolvenzpläne durch die Gläubigerversammlungen soll spätestens Anfang Februar 2013 erfolgen. Der M&A-Prozess wurde durch die SSC Consult, Köln begleitet. Das Insolvenzplanverfahren ist auf den Unternehmenserhalt und die Wiederherstellung der Ertragskraft gerichtet. Es gibt die Möglichkeit, von dem gesetzlichen Regelfall der Zerschlagung eines Unternehmens im Rahmen der Insolvenzordnung abweichende Vereinbarungen festzulegen, die bei Bestätigung des Insolvenzplanes für alle Gläubiger des Unternehmens bindend sind. Da die Insolvenzordnung kein Konzerninsolvenzrecht kennt, stellt die Anordnung der Eigenverwaltung sicher, dass die aufeinander abgestimmte Restrukturierung von Konzernunternehmen unter einheitlicher Leitung erfolgen kann.

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