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Ermittlungen gegen ehemaligen Geschäftsführer der Lamitec Dielektra GmbH

Die Strafverteidiger des Beschuldigten Dr. Waldemar Reuswich, ehemaliger Geschäftsführer der insolventen Lamitec Dielektra GmbH, geben zum derzeitigen Stand der Ermittlungen in Anlehnung an die Presseberichterstattung vom 15.11.2012 die im Artikel folgende Erklärung ab:

Es folgt der ungekürzte Text der Pressemitteilung von Derra, Meyer & Partner vom 05.12.2012: Pressemitteilung vom 05.12.2012 Ermittlungen gegen ehemaligen Geschäftsführer der Lamitec Dielektra GmbH Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner Büro Ulm RA Konrad Menz, Fachanwalt für Strafrecht RA Ralph E. Walker, Fachanwalt für Strafrecht Als Strafverteidiger des Beschuldigten Dr. Waldemar Reuswich, ehemaliger Geschäftsführer der insolventen Lamitec Dielektra GmbH, geben wir zum derzeitigen Stand der Ermittlungen in Absprache mit und namens unseres Mandanten in Anlehnung an die Presseberichterstattung vom 15.11.2012 folgende Erklärung ab: Herrn Dr. Waldemar Reuswich ist an einer raschen Aufklärung der Vorwürfe, die sich auf Sachverhalte der Jahre 2007 und 2008 beziehen, gelegen. Bereits unmittelbar nach seiner Inhaftierung Ende September 2012 hat unser Mandant über seine Verteidiger im Wege der Haftbeschwerde durchgreifende entlastende Gesichtspunkte vorgebracht und auf unzutreffende Rückschlüsse der Ermittlungsbehörde aus den teilweise einseitig geführten Ermittlungen hingewiesen. Seit dem 28.11.2012 ist Herr Dr. Reuswich wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht München hat auf die weitere Beschwerde den Haftbefehl aufgehoben und zu den Gründen ausgeführt, dass bei keinem der von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen Vorwürfe zum derzeitigen Zeitpunkt ein dringender Tatverdacht bestehe und darüber hinaus auch keine Fluchtgefahr begründet sei. Damit waren durch unseren Mandanten keinerlei Auflagen für eine Freilassung - etwa in Form der Gestellung einer Kaution - zu erfüllen. Herr Dr. Reuswich hat sich dem bereits in den Jahren 2009 und 2010 ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen ihn im Zusammenhang mit der Insolvenz der Lamitec Dielektra GmbH geführten Ermittlungsverfahren mit Erfolg gestellt. Schon die seinerzeitigen Ermittlungen wegen gleichgelagerter Vorwürfe ergaben keinerlei strafbares Verhalten von Herrn Dr. Reuswich, weshalb das Verfahren im Jahr 2010 nach § 170 StPO eingestellt wurde. Unser Mandant und seine Verteidiger sind zuversichtlich, auch die nunmehr erhobenen Beschuldigungen, für die nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts München kein dringender Tatverdacht besteht, nachhaltig und dauerhaft entkräften zu können. Seit seiner Entlassung widmet sich Dr. Reuswich wieder mit vollem Einsatz den laufenden Geschäften der von der Insolvenz des Jahres 2008 nicht betroffenen weiteren Unternehmen der Lamitec-Gruppe. Er trägt die Verantwortung für derzeit etwa 70 Arbeitnehmer. Die Unternehmen tätigen momentan große Investitionen in den Ausbau des Standortes in Neu-Ulm. Hierdurch entstehen bis Ende des Jahres 2013 bis zu 60 weitere neue Arbeitsplätze im Hochtechnologiesegment (Kohlefaser) für die zivile Luft- und Raumfahrt. Ulm, den 05.12.2012 Konrad Menz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Ralph E. Walker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

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