Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
© blacksnake dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Einfuhren von Solarpaneelen aus China – EU leitet Antisubventionsuntersuchung ein

Die Europäische Kommission hat heute eine Antisubventionsuntersuchung (Ausgleichszolluntersuchung) eingeleitet; sie betrifft die Einfuhren von Solarpaneelen und deren Schlüsselkomponenten (Solarzellen und –wafer) mit Ursprung in China.

Am 26. September 2012 reichte EU ProSun, ein Verband von Unternehmen der europäischen Solarindustrie, den diesbezüglichen Untersuchungsantrag ein. EU ProSun zufolge profitieren die aus China eingeführten Solarpaneele, ‑zellen und –wafer von unlauteren staatlichen Subventionen. Gemessen am Wert der betreffenden Einfuhren handelt es sich um den bedeutendsten Antisubventionsantrag, der je bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde. Im Jahr 2011 führte China Solarpaneele und Schlüsselkomponenten im Wert von rund 21 Mrd. EUR in die EU aus. Die Untersuchung wird insgesamt 13 Monate dauern. Nach den Handelsschutzregeln können binnen 9 Monaten vorläufige Ausgleichszölle eingeführt werden, sofern hinreichende Beweise (sogenannte Anscheinsbeweise) für eine Subventionierung vorliegen. Am 6. September 2012 wurde bereits eine Antidumpinguntersuchung über dieselbe Ware eingeleitet. Auf welcher Rechtsgrundlage leitet die Europäische Kommission diese Untersuchung ein? Die Kommission ist rechtlich verpflichtet, eine Antisubventionsuntersuchung einzuleiten, wenn ein Wirtschaftszweig der Union einen entsprechenden Antrag stellt und Beweise dafür vorlegt, dass eine aus einem oder mehreren Ländern ausgeführte Ware subventioniert wird und den Wirtschaftszweig dadurch schädigt. Ein solcher Antrag auf Einleitung eines Antisubventionsverfahrens wurde am 26. September von EU ProSun gestellt, einem Ad-hoc-Verband von Unternehmen der europäischen Solarindustrie, dem sich über 20 europäische Hersteller von Solarpaneelen und Schlüsselkomponenten angeschlossen haben. Auf diese Hersteller entfallen mehr als 25 % der EU-Produktion; zudem ist der EU-Produktionsanteil der Hersteller, die den Antrag ablehnen, nicht größer als der Anteil der Hersteller, die den Antrag befürworten. Diese beiden rechtlichen Voraussetzungen müssen nach der EU-Antisubventionsverordnung erfüllt sein, damit ein Antrag eingeleitet werden kann. Der Antrag enthält hinreichende Belege dafür, 1) dass die chinesische Regierung möglicherweise subventioniert, 2) dass der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird und 3) dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den subventionierten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union besteht. Daher ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass genügend Anscheinsbeweise vorliegen, welche die Einleitung einer Untersuchung rechtfertigen. Welche Ware ist Gegenstand der Untersuchung? Die Untersuchung betrifft Solarpaneele und deren Schlüsselkomponenten, d. h. Solarzellen und Solarwafer. Bei der Produktion eines Solarpaneels werden aus Solarwafern Zellen hergestellt, die wiederum zu Modulen (sogenannten Paneelen) zusammengefügt werden. Einige Hersteller produzieren alle drei Komponenten, andere jeweils nur Wafer, Zellen und/oder Module. Im Verlauf der gesamten Untersuchung haben alle interessierten Parteien das Recht, der Europäischen Kommission Stellungnahmen zu übermitteln und bei Anhörungen ihre Sicht der Dinge und ihre Argumente vorzutragen. Die Europäische Kommission nimmt die Stellungnahmen entgegen und wird sich im weiteren Verlauf der Untersuchung damit befassen. Bevor die EU die Einführung einer Handelsschutzmaßnahme beschließt, führt sie als einziges WTO-Mitglied systematisch eine sogenannte „Prüfung des Unionsinteresses“ durch. Die Europäische Kommission wird dabei eingehend prüfen, ob die Kosten etwaiger Maßnahmen für die EU-Wirtschaft höher wären als der Nutzen für die Antragsteller. Daraufhin kann die Europäische Kommission dem Rat vorschlagen, a) das Verfahren ohne Maßnahmen einzustellen oder b) endgültige Ausgleichszölle für fünf Jahre einzuführen. Der Rat ist rechtlich verpflichtet, spätestens 13 Monate nach Beginn der Untersuchung über die Einführung endgültiger Maßnahmen zu entscheiden. Im vorliegenden Fall müsste der Beschluss vor dem 5. Dezember 2013 gefasst werden. Die endgültigen Feststellungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Üblicherweise nimmt das Verfahren seinen Lauf. Die Parteien haben allerdings rechtlich die Möglichkeit, Lösungen vorzuschlagen, sobald die Europäische Kommission ihre ersten Feststellungen vorgelegt hat. Der Antragsteller hat zudem in jeder Phase des Verfahrens die Möglichkeit, seinen Antrag zurückzuziehen. In diesem Fall kann die Europäische Kommission die Einstellung des Verfahrens beschließen. Unter welchen Voraussetzungen können Antisubventions-maßnahmen eingeführt werden? Die Untersuchung muss eindeutig ergeben, - dass staatliche Subventionen fließen, die den ausführenden Herstellern in den betroffenen Ländern zum Vorteil gereichen, - dass der betroffene Wirtschaftszweig der Union eine bedeutende Schädigung erfährt, - dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Subventionierung und der festgestellte Schädigung besteht und - dass die Einführung von Maßnahmen dem Interesse der Union nicht zuwiderläuft. Einige Fakten zur Produktion von Solarpaneelen - China ist der weltgrößte Hersteller von Solarpaneelen. Etwa 65 % aller Solarpaneele werden in China gefertigt. Die EU - ist Chinas wichtigster Ausfuhrmarkt für Solarpaneele; er nimmt rund 80 % der chinesischen Ausfuhren auf. Wie viele Antisubventionsuntersuchungen hat die Europäische Kommission bereits aufgenommen? Antisubventionsuntersuchungen werden seltener durchgeführt als Antidumpinguntersuchungen, dennoch geht die Europäische Kommission recht häufig gegen Subventionsfälle vor. Derzeit sind 10 Antisubventionsmaßnahmen der EU gegen Drittländer in Kraft. Gegen China hat die EU bisher 4 Antisubventionsverfahren eingeleitet. Derzeit sind Maßnahmen gegen eine Ware (gestrichenes Feinpapier) in Kraft. Zum Vergleich: Die Vereinigten Staaten, ein traditionell sehr aktiver Betreiber von Antisubventionsuntersuchungen, haben 24 Antisubventionsmaßnahmen gegen China eingeführt.

Anzeige
Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
Anzeige
Anzeige