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Elektronikproduktion |

Chapter 11 für US-Beteiligungen von Solar Millennium

Die US-Gesellschaften und -Beteiligungen von Solar Millennium haben in einer koordinierten Aktion ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 eingeleitet.

Ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code bietet einen rechtlichen Rahmen für strukturierte Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Zudem gewährt Chapter 11 für die Dauer des Verfahrens Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der US-Gesellschaft. Mit dem Chapter 11-Verfahren will der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm, einen geordneten Verkaufsprozess für die amerikanischen Projekte ermöglichen. Nach der Insolvenzanmeldung der Solarhybrid AG konnte die laufenden Finanzierung der US-Gesellschaften nicht mehr sichergestellt werden. “Durch das Chapter 11-Verfahren ist gewährleistet, dass sich weitere Interessenten über die Projekte informieren und im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens Angebote abgeben können”, betonte Böhm. Ziel sei es weiterhin, die US-Projekte im Interesse der Gläubiger bestmöglich zu verwerten. Bei einem Verkauf der US-Beteiligungen bestehen insbesondere gute Aussichten, dass eine bar hinterlegte Bürgschaft in Millionenhöhe in das Vermögen der Solar Millennium AG zurückfließt. Bereits in der vergangenen Woche hatte Böhm zur Vorbereitung des Chapter 11-Verfahrens die Ablösung der bisherigen US-Geschäftsführung veranlasst und den US-amerikanischen Sanierer Ned Kleinschmidt eingesetzt.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-2
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