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Infineon mit Einspruch gegen Volterra Gerichtsurteil

Im Jahr 2010 hat ein US-Bezirksgericht den Schutzumfang von Patenten von Volterra Semiconductor in einer Weise ausgelegt, die Infineon Technologies für zu weit gefasst hält und über den Schutzumfang hinausgehend, den die Patente abdecken sollten.

Volterra hatte im November 2008 am US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien Klage eingereicht wegen angeblicher Patentverletzung bei bestimmten Spannungsreglern, die von Primarion verkauft wurden, einem Unternehmen mit Sitz in Los Angeles, USA. Infineon hat Primarion im Jahr 2008 erworben. Das Gericht hat außerdem kürzlich unterschiedliche Fragen zur Gültigkeit der geltend gemachten Patente entschieden, die Infineon als Sachfragen ansieht. Infineon hält dies für eine Fehlentscheidung. Heute entschied eine Jury wie erwartet die wenigen, übrigen Fragen in der ersten Instanz gegen Infineon. Infineon hat sich jedoch seit der zu weit gefassten Auslegung von Volterras Patenten im letzten Jahr sorgfältig auf die Berufung vorbereitet. Die Berufung geht an das US-Bundesberufungsgericht für den Federal Circuit, ein auf Patentfragen spezialisiertes Gericht in Washington, D.C., USA. Infineon erwartet, dass rechtliche Fehler aus der ersten Instanz behoben werden und in der Folge die Haftung verneint wird, entweder unmittelbar oder nach Zurückverweisung an die untere Instanz. Volterras Klage bezieht sich auf Produkte, deren Vertrieb eingestellt ist. Primarion hat in den Jahren 2008 und 2009 eine begrenzte Anzahl der fraglichen Spannungsregler verkauft. Weder Infineon noch Primarion vermarkten oder verkaufen diese Produkte heute. Am US-Bezirksgericht von Delaware ist derzeit außerdem eine Klage gegen Volterra wegen Verletzung von Patenten von Infineon anhängig.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
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