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Brüderle: "Netzausbau ganz oben auf meiner Agenda"

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, hat am Montag beim Sonder-Energierat in Brüssel Eckpunkte eines Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ("NABEG") vorgestellt.

Mit dem Gesetz soll der Ausbau der Stromnetze schneller vorankommen. Das ist Voraussetzung für einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Insbesondere geht es darum, die Dauer der Genehmigungsverfahren zu verringern. Bundesminister Brüderle: "Wir brauchen bereits jetzt etwa 3.600 km neue Leitungen. Das ist weiter als von Madrid nach Moskau. Wenn wir schneller in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien kommen wollen, müssen wir diese Leitungen schnellstmöglich bauen. Je mehr Öko-Strom ins Netz geht, umso mehr neue und moderne Netze brauchen wir. Das heißt: Ohne forcierten Netzausbau wird der Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung nicht vorankommen. Der Netzausbau steht deswegen ganz oben auf meiner Agenda. Drei Herausforderungen Dabei gibt es insbesondere drei Herausforderungen: die Länge der Genehmigungsverfahren, Akzeptanzprobleme vor Ort und die richtigen Investitionsbedingungen. All das wollen wir jetzt entschlossen angehen - mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus. Länderübergreifender Netzausbau Ich habe heute in Brüssel bei der EU-Kommission und bei meinen Kollegen aus den EU-Mitgliedstaaten für den länderübergreifenden Netzausbau geworben. Denn dieser ist notwendig, damit wir in Europa unsere natürlichen Ressourcen gemeinsam und effizient nutzen können. Nur so werden wir schneller das Zeitalter der Erneuerbaren Energien erreichen." Zusätzlich zum NABEG soll ein Katalog untergesetzlicher Maßnahmen den Netzausbau voranbringen. Dazu zählt die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen, um die Investitionen bei einem beschleunigten Netzausbau bewältigen zu können. Auf EU-Ebene wird eine Initiative gestartet, um die Bürokratie umweltrechtlicher Vorgaben zu verringern - zugunsten des Infrastrukturausbaus.

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2024.05.08 12:45 V22.4.44-2
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