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Melexis: austriamicrosystems bestätigt Gültigkeit des Gerichtsurteils

austriamicrosystems bestätigt die Gültigkeit des Gerichtsurteils in der Patentverletzungsklage gegen Melexis und ist vom Erfolg der Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidung zur Patentfähigkeit überzeugt.

austriamicrosystems bestätigte, dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Deutschland) in der Patentverletzungsklage gegen Melexis N.V. / SA (Belgien) und ihre deutsche Tochterfirma Melexis GmbH in Bezug auf Magnetfeld-Encoder-Produkte und das europäische Patent EP 0 916 074 B1 weiterhin Gültigkeit hat. Zugleich erwartet austriamicrosystems, sich letztlich gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Bundespatentgerichts in München (Deutschland) durchzusetzen, welche das europäische Patent EP 0 916 074 B1 zu Magnetfeld-Encoder-Produkten, dessen alleinige verfügungsberechtigte Inhaberin austriamicrosystems ist, als nicht patentfähig erachtet. austriamicrosystems wird gegen die Entscheidung des Patentgerichts Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Deutschland) einlegen, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. austriamicrosystems ist überzeugt, dass die Berufung in dieser nächsten und zugleich letzten Instanz erfolgreich sein wird und das Gericht das Patent EP 0 916 074 B1 vollständig bestätigt. austriamicrosystems betont, dass diese kürzliche Entwicklung keine negativen Auswirkungen auf seine derzeitige oder künftige Geschäftstätigkeit haben wird. Da die erstinstanzliche Entscheidung des Bundespatentgerichts keine Rechtskraft erlangt, bis über die Berufung entschieden wurde, trägt Melexis jedoch weiterhin das Risiko, dass austriamicrosystems nach einem positivem Entscheid der Berufung finanzieller Schadenersatz aus der Patentverletzung zugesprochen wird.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-2
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