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Melexis gewinnt Gerichtsverfahren gegen die austriamicrosystems

Melexis gewinnt das Gerichtsverfahren gegen die austriamicrosystems bezüglich der Nichtigkeit von Patenten am Münchner Bundespatentgericht.

Am 9. Dezember 2010 entschied das Bundespatentgericht in München, bei Patentangelegenheiten der einzige beschlussfähige Deutsche Gerichtshof, über die Anklage bezüglich Patentnichtigkeitsangelegenheiten, die Melexis im März 2009 gegen das Patent EP0916074 des Unternehmens austriamicrosystems einreichte. Aufgrund der durch Melexis vorgelegten Beleglast erklärte das Bundespatentgericht in erster Instanz alle Patentansprüche (1-3 und 5-14) als nichtig und unwirksam. Berufung gegen diese gerichtliche Entscheidung kann am Bundesgerichtshof (Karlsruhe) eingelegt werden. Die Nichtigkeit aller Ansprüche auf das austriamicrosystems-Patent nimmt dem früheren Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai (erste Instanz) im Zuge eines parallelen Gerichtsverfahrens bezüglich einer Patentverletzung jegliche Grundlage. Gegen diesen hatte Melexis bereits zuvor Revision beantragt.

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