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Qimonda Dresden
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Qimonda Insolvenzverwalter erhebt Klage gegen Infineon

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG, Dr. Michael Jaffé, hat beim Landgericht München I eine unbezifferte Feststellungsklage gegen Infineon eingereicht.

In der Klageschrift wird behauptet, dass es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts auf die Qimonda AG um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt habe. Infineon habe es versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben. Infineon sei aufgrund der angeblichen Verletzung dieser registerrechtlichen Formalität verpflichtet, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals der Qimonda zurückbleibt (sog. Unterbilanzhaftung). Mit der Klage soll eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden, da sich der Insolvenzverwalter nicht in der Lage sieht, die Höhe seines vermeintlichen Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt konkret zu beziffern.  Infineon hält die Klage für unbegründet und stützt sich bei dieser Einschätzung auch auf Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei und eines renommierten Rechtsprofessors. So sind schon die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Neugründung im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Einbringung des Speichergeschäfts in die Qimonda AG wurde von Infineon unter Beachtung aller registerrechtlichen Anforderungen vollzogen und führte seinerzeit zu keinerlei Beanstandungen des mit dem Vorgang befassten Gerichts. Selbst wenn die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung vorliegen würden, ist die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Rechtsfolge vollkommen unangemessen, da mit der Klage lediglich die Unterlassung einer registerrechtlichen Formalität gerügt wird. Infineon hat den vom Insolvenzverwalter behaupteten Sachverhalt als auch die geltend gemachten Rechtsfolgen bereits vor Einreichung der Klage zurückgewiesen und wird sich gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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