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Melexis bleibt zuversichtlich im Patentstreit mit Austriamicrosystems

Melexis bleibt von der Richtigkeit ihrer anfänglichen Position überzeugt: Das Produkt mit der Nr. MLX90316 wurde mit einer Technologie hergestellt, deren Patentinhaber Melexis ist, und unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht, insbesondere bezüglich der Grundlagen, von dem Patent von austriamicrosystems.

Das Landesgericht Düsseldorf, in dessen Zuständigkeit Patentschutz, nicht aber die Rechtsbeständigkeit von Patenten liegt, fällte am 18. Mai 2010 bei der Patentschutzklage gegen Melexis die erste Entscheidung zugunsten von austriamicrosystems. Die Entscheidung betrifft den Verkauf des Melexis-Produkts mit der Teilenummer MLX90316 in Deutschland. Melexis wird die Begründung des Urteils prüfen und beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen. Melexis ist davon überzeugt, dass das strittige Produkt das Patent von austriamicrosystems nicht verletzt und dass die Entscheidung des Landesgerichts falsch ist. Im März 2009 erhob Melexis Klage vor dem Bundespatentgericht in München, welches als einziges Gericht Deutschlands für die Rechtsbeständigkeit von Patenten zuständig ist. Melexis bleibt davon überzeugt, dass im Zuge dieser Klage der Stand der Technik nachgewiesen wird und sich demzufolge die Ungültigkeit des Patents von austriamicrosystems ergibt. Das Bundespatentgericht hat für Dezember 2010 eine mündliche Verhandlung über die Nichtigkeitsklage anberaumt.

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