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TrendChip unterstützt Billion Electric in Patentstreit mit Lantiq

In einer offiziellen Stellungnahme erklärte TrendChip Technologies, dass es der von Lantiq in Deutschland eingereichten Beschwerde gegen Billion Electric vollkommen widerspricht.

Bei der Beschwerde handelt es sich um eine vermeintliche Patentrechtverletzung durch die Nutzung des Chipsatzes von TrendChip. Das Unternehmen wird Billion Electric im Rechtsstreit gegen Lantiq voll unterstützen, um seine eigenen Interessen und die seiner Kunden zu schützen, heißt es in einer Pressemitteilung. Vor ein paar Tagen reichte der in Deutschland ansässige Hersteller für Kommunikationschips Lantiq eine Klage ein, in der Billion Electric die Verletzung der Patentrechte des Unternehmens vorgeworfen wird. Das Unternehmen behauptet, dass einige ADSL2/ADSL2 +-Modemprodukte von Billion Electric die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens verletzen, da sie die Kommunikations-Chipsätze von TrendChip nutzen. TrendChip behauptet dagegen, dass es sich bei der von Lantiq vorgeworfenen Patentrechtsverletzung nicht um dasjenige Patent handelt, welches das Unternehmen ursprünglich angemeldet hat. Stattdessen, so das Unternehmen, wurde es von einem anderen Unternehmen erworben. Weiterhin habe Infineon, der Vorgänger des Unternehmens, bereits vor zwei Jahren einen Anspruch erwogen. Eine von TrendChip zusammengestellte Gruppe von Anwälten und Patentexperten führte damals eine umfassende professionelle Analyse durch und kam zu dem Schluss, dass keine Patentrechtsverletzungen vorlagen. Ein Ausdruck des Analyse-Berichts wurde damals, zusammen mit zusätzlichen Informationen, darunter z. B. die Ansichten und Zweifel des Unternehmens bezüglich der Rechtsgültigkeit des Patents, an Infineon verschickt. Infineon konnte diese Stellungnahme nicht aussagekräftig widerlegen, heißt es weiter. Lantiq hat heute bezüglich desselben Patents rechtliche Schritte gegen einen Kunden von TrendChip eingeleitet. TrendChip widerspricht diesen Schritten und sieht sie als einen Versuch an, störend auf den freien Wettbewerb einzuwirken.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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