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Volterra unterliegt im Patentstreit mit Infineon

Das U.S. Bezirksgericht in Kalifornien hat den Antrag von Volterra Semiconductor auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung im Patentrechtsstreit gegen Infineon, Infineon (North America) und Primarion abgewiesen.

Primarion ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen von Infineon Technologies North America. Aufgrund des Gerichtsbeschlusses (Begründung bislang noch unveröffentlicht) kann Infineon seine Produkte mit monolithisch integrierter Leistungsstufe ohne jegliche Beschränkung herstellen, vermarkten und vertreiben. Außerdem wies das Gericht einstweilen den Antrag von Volterra ab, zum Patentverletzungsvorwurf ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. “Dass das Gericht nach nochmaliger Prüfung der vorgebrachten Argumente seine ursprüngliche Entscheidung revidiert und den Antrag Volterras auf Erlass einer einstweiligen Verfügung endgültig abgelehnt hat, freut uns“, sagte Gerhard Wolf, Vice President, Industrial and Multimarket, Infineon Technologies North America. Zum Hintergrund des Rechtsstreits Volterra hatte im November 2008 Klage gegen Infineon wegen angeblicher Verletzung bestimmter Volterra Patente durch Infineons und Primarions Produkte PX4640 und PX4650 erhoben. Infineon und Primarion verteidigen sich gegen die Verletzungsvorwürfe und reichten im Dezember 2008 eine Gegenklage ein. Sie machen unter anderem geltend, dass die in der Klageschrift genannten Volterra Patente ungültig sind und nicht von ihnen verletzt werden. Das Gericht hat noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Die in der Klage geltend gemachten Ansprüche der Volterra Patente werden derzeit vom U.S. Patentamt, dem United States Patent and Trademark Office, in einem Reexamination-Verfahren auf ihre Rechtsbeständigkeit hin überprüft.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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