Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Komponenten |

Batteriegesetz (BattG) verkündet

Neues Batteriegesetz reduziert die zulässige Cadmiumbelastung von Batterien und Akkumulatoren - Verbindliche Rücknahmequoten für Batteriehersteller vorgeschrieben.

Das neue Batteriegesetz wurde am 30.06.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann damit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien - 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Mit der Neuregelung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Wie bisher liegt die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren auch zukünftig grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien "GRS Batterien"). Die korrekte Wahrnehmung dieser abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die Hersteller und Importeure wird zukünftig über ein staatliches Herstellerregister abgesichert. Hersteller und Importeure dürfen ab dem 1. Dezember 2009 Batterien und Akkumulatoren nur noch dann in Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.

Anzeige
Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
Anzeige
Anzeige