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EU-Kommission genehmigt Beihilfe zugunsten von Intico Solar

Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilfe von €73 Mio. genehmigt, die Deutschland dem Unternehmen Intico Solar für die Herstellung von Dünnschichtsolarmodulen in Sachsen-Anhalt gewähren will.

Durch das Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt €585 Mio. sollen mehr als 1 000 direkte bzw. indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Kommission hatte zuvor festgestellt, dass die Maßnahme mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen für den Zeitraum 2007-2013 und insbesondere mit den Bestimmungen über große Investitionsvorhaben im Einklang steht, da Intico Solar weder in nennenswertem Umfang neue Marktanteile gewinnen noch seine Produktionskapazität auf einem schrumpfenden Markt deutlich ausweiten wird. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung mögliche Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Ich freue mich, dass ich grünes Licht für dieses große Investitionsvorhaben geben kann, das in Sachsen-Anhalt die Schaffung von mehr als 1 000 direkten und indirekten Arbeitsplätzen ermöglichen soll und zur Entwicklung der Region beitragen wird.“ Intico Solar ist ein neugegründetes Unternehmen, das eine Fabrik zur Herstellung von Dünnschichtsolarmodulen errichten will. Solche Module ermöglichen es als Teil integrierter Solarenergiesysteme, Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln. Die beihilfefähigen Investitionskosten betragen €585 Mio. Die Beihilfe selbst beläuft sich auf €73 Mio. und soll in Form einer Investitionszulage und möglicherweise eines Zuschusses ausgezahlt werden. Das Vorhaben wird in Sachsen-Anhalt durchgeführt, einem neuen Bundesland, das aufgrund eines außergewöhnlich niedrigen Lebensstandards und einer erheblichen Unterbeschäftigung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag für Regionalbeihilfen in Betracht kommt. Die Beihilfe wird auf der Grundlage bestehender Beihilferegelungen gewährt. Aufgrund des Umfangs der geplanten Förderung und der Höhe der Investitionskosten musste die Maßnahme jedoch bei der Kommission angemeldet und von dieser einzeln geprüft und genehmigt werden. Die Kommission stellte fest, dass der Anteil von Intico Solar am Weltmarkt für Solarmodule vor und nach der geplanten Investition unter 25 % liegt. Die Kommission untersuchte auch die investitionsbedingte Ausweitung der Produktionskapazität. Dabei gelangte sie zu dem Schluss, dass die Wachstumsrate auf dem Solarmodulmarkt höher ist als die Zuwachsrate des BIP im EWR, so dass die Produktionsausweitung wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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